Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit
In der Praxis kommt es bei Anstellung von jungen Arbeitnehmenden immer wieder zu Unsicherheiten, wenn es um das Recht zum Bezug von ausserschulischem Jugendurlaub geht.
Arbeitszeiterfassung
Artikel 46 des Arbeitsgesetzes (ArG) verpflichtet die Arbeitgeber, alle Verzeichnisse oder andere Unterlagen, aus denen die für den Vollzug des Gesetzes und seiner Verordnungen erforderlichen Angaben ersichtlich sind, den Vollzugs- und Aufsichtsorganen zur Verfügung zu halten. Das Gesetz sagt zwar nicht, welche Verzeichnisse und Unterlagen dies explizit sein müssen, jedoch führen dies die Art 73 ff. der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz aus. Insbesondere müssen Dauer und Beginn und Ende der geleisteten täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit (inklusive Ausgleichs- und Überzeitarbeit) sowie die Pausen von einer halben Stunde und mehr ersichtlich sein (Art. 73 ArGV 1).
Weiterbildung aus arbeitsrechtlicher Sicht
Der rasche technische und mediale Fortschritt bringt es mit sich, dass während der gesamten beruflichen Laufbahn Weiterbildungen notwendig sind. Mit einer permanenten Aus- und Weiterbildung wird einerseits die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes gestärkt, andererseits werden aber auch die persönlichen Fähigkeiten des Arbeitnehmers fortgebildet und dadurch die Erfolgsaussichten des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt erhöht. In dieser doppelten Interessenlage kann ein gewisses Konfliktpotenzial liegen, dass von Vorteil einer Regelung bedarf.
Unfall mit dem Firmenfahrzeug
Leider kommt es vor, dass Arbeitnehmer mit einem Firmenfahrzeug einen Autounfall verursachen. Es stellt sich dann die Frage, wer für den entstandenen Schaden haften muss. Bei der Bemessung des Schadenersatzes verfügen die Gerichte über einen grossen Ermessensspielraum, sodass die Urteile über ähnliche Sachverhalte sehr unterschiedlich ausfallen können und schwer voraussehbar sind. Einige wichtige Einzelfragen diesbezüglich werden nachfolgend kurz erörtert.
Merkblatt: Neues Datenschutzgesetz
Seit dem 1. September 2023 ist das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Damit nehmen die Anforderungen an kleine und mittlere Betriebe in Bezug auf den Datenschutz und die Datenschutz-Compliance zu.
Informationen LGAV 2024+
Nach dem Zweck definiert, ist ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerorganisationen (Gewerkschaften) einerseits, einer Arbeitgeberorganisation oder einem einzelnen Arbeitgeber andererseits zur verbindlichen Regelung der Arbeitsbedingungen, die unter den beteiligten Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern gelten sollen.
Die Pflicht zur Leistung von Überstunden gemäss 321c OR und LGAV und die Handhabung im LGAV ab 2024
Grundsätzlich verpflichtet sich ein Arbeitnehmender mittels eines Einzelarbeitsvertrags, seine Arbeitskraft für die vereinbarte Stundenzahl zur Verfügung zu stellen. Somit erfüllt der Arbeitnehmende also seine Arbeitspflicht, wenn er die vereinbarten Stunden arbeitet.
Die Fonds der PLKM
Die Paritätische Landeskommission im Metallgewerbe (PLKM) unterhält aus ihren Einnahmen des Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeitrages zwei Fonds. Deren Funktion wird hier erklärt.
Zu beachten bei unbezahltem Urlaub (ubU):
Von Ferien zu unterscheiden ist der unbezahlte Urlaub (ubU). Darunter versteht man die meist auf Vereinbarung beruhende, vorübergehende Suspendierung der Arbeitspflicht einerseits und der Lohnzahlungspflicht andererseits.
Tod des Arbeitnehmenden / Lohnzahlung im Todesfall
Mit dem Tod des Arbeitnehmenden erlischt das Arbeitsverhältnis (Art. 338 Abs. 1 OR / Art. 56 LGAV). Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass beim Tod des Arbeitgebenden das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht erlischt.