März 2025
März 2025

Ferienkürzung

Die Ferien dienen grundsätzlich dazu, dass sich der Angestellte von der Arbeitsleistung erholen kann. Wenn nun ein Arbeitnehmer längere Zeit an der Arbeitsleistung verhindert ist, macht es wenig Sinn, sich von der nicht verrichteten Arbeitsleistung zu erholen.

Ferienanspruch

Jeder Arbeitnehmer, unabhängig von seinem Arbeitspensum, hat einen bezahlten Mindestanspruch an Ferien. Dabei hält das OR einen Mindestferienanspruch von vier Wochen Ferien pro Jahr für Arbeitnehmer über 20 Jahre fest und mindestens fünf Wochen Ferien für Arbeitnehmende unter 20 Jahren (vgl. Art 329a I OR).

Wichtige arbeitsrechtliche Neuerungen per 1.Januar 2021

Vaterschaftsurlaub und Urlaub für die Betreuung von Angehörigen – das müssen Sie wissen.

Oberflächentechnik, Schweissen, Arbeitszeugnisse

«Die verschiedenen Arten von Arbeitszeugnissen werden ebenso behandelt wie deren Inhalte.»

Arbeitszeugnis gemäss Art. 330a OR bzw. Art. 20.9 – 20.10 LGAV

Eine der wichtigsten Ausprägun- gen der Fürsorgepflicht ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Ausstel- lung eines Arbeitszeugnisses. Dabei gilt es vorab zu unterscheiden zwi- schen den zwei Ausprägungsformen von Arbeitszeugnissen:

▪ Das sogenannte einfache Arbeits- zeugnis, welches auch Arbeitsbe- stätigung genannt wird.

▪ Das Vollzeugnis, welches auch qua- lifiziertes Zeugnis genannt wird.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - ein bunter Strauss von Nebenpflichten

Neben der Hauptpflicht des Arbeitgebers, nämlich der Lohnzahlungspflicht, hat der Arbeitgeber noch diverse Nebenpflichten

Gehalt trotz fehlender Arbeitsleistung

Das letzte Mal haben wir uns mit der Frage des Gehalts beschäftigt und die verschiedenen Optionen vorgestellt. Diesmal prüfen wir die Frage, unter welchen Umständen der Lohn an den Arbeitnehmer gezahlt werden sollte, wenn er seine Arbeit nicht verrichtet hat.

Entschädigungsformen von Mehrstunden (Überstunden und Überzeit) gemäss OR 321c, ArG 13 und LGAV 40

In der Mai-Ausgabe haben Sie die Voraussetzungen zur Leistung von Mehrstunden (Notwendigkeit, psychisches und physisches Leistungsvermögen sowie die individuelle Zumutbarkeit) kennengelernt.

Die Pflicht zur Leistung von Überstunden gemäss 321c OR und 21.9 LGAV

Grundsätzlich verpflichtet sich ein Arbeitnehmer mittels eines Einzelarbeitsvertrags, seine Arbeitskraft für die vereinbarte Stundenzahl zur Verfügung zu stellen.

Das Schwarzarbeitsverbot gemäss OR 321a III und 21.7 LGAV

Viele Arbeitnehmende gehen neben ihrer eigentlichen Arbeit noch

einer Nebenbeschäftigung nach.

Dies kommt in der Praxis sowohl gegen Entgelt wie auch unentgeltlich

vor wie beispielsweise Freiwilligenarbeit oder Tätigkeit in einem

Verein.