Wichtige arbeitsrechtliche Neuerungen per 1.Januar 2021
Vaterschaftsurlaub und Urlaub für die Betreuung von Angehörigen – das müssen Sie wissen.
Oberflächentechnik, Schweissen, Arbeitszeugnisse
«Die verschiedenen Arten von Arbeitszeugnissen werden ebenso behandelt wie deren Inhalte.»
Arbeitszeugnis gemäss Art. 330a OR bzw. Art. 20.9 – 20.10 LGAV
Eine der wichtigsten Ausprägun- gen der Fürsorgepflicht ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Ausstel- lung eines Arbeitszeugnisses. Dabei gilt es vorab zu unterscheiden zwi- schen den zwei Ausprägungsformen von Arbeitszeugnissen:
▪ Das sogenannte einfache Arbeits- zeugnis, welches auch Arbeitsbe- stätigung genannt wird.
▪ Das Vollzeugnis, welches auch qua- lifiziertes Zeugnis genannt wird.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - ein bunter Strauss von Nebenpflichten
Neben der Hauptpflicht des Arbeitgebers, nämlich der Lohnzahlungspflicht, hat der Arbeitgeber noch diverse Nebenpflichten
Gehalt trotz fehlender Arbeitsleistung
Das letzte Mal haben wir uns mit der Frage des Gehalts beschäftigt und die verschiedenen Optionen vorgestellt. Diesmal prüfen wir die Frage, unter welchen Umständen der Lohn an den Arbeitnehmer gezahlt werden sollte, wenn er seine Arbeit nicht verrichtet hat.
Entschädigungsformen von Mehrstunden (Überstunden und Überzeit) gemäss OR 321c, ArG 13 und LGAV 40
In der Mai-Ausgabe haben Sie die Voraussetzungen zur Leistung von Mehrstunden (Notwendigkeit, psychisches und physisches Leistungsvermögen sowie die individuelle Zumutbarkeit) kennengelernt.
Die Pflicht zur Leistung von Überstunden gemäss 321c OR und 21.9 LGAV
Grundsätzlich verpflichtet sich ein Arbeitnehmer mittels eines Einzelarbeitsvertrags, seine Arbeitskraft für die vereinbarte Stundenzahl zur Verfügung zu stellen.
Das Schwarzarbeitsverbot gemäss OR 321a III und 21.7 LGAV
Viele Arbeitnehmende gehen neben ihrer eigentlichen Arbeit noch
einer Nebenbeschäftigung nach.
Dies kommt in der Praxis sowohl gegen Entgelt wie auch unentgeltlich
vor wie beispielsweise Freiwilligenarbeit oder Tätigkeit in einem
Verein.
Die Sorgfaltspflicht gemäss OR 321a und 21.1 LGAV
Der Arbeitnehmer hat die Pflicht sorgfältig zu arbeiten, doch wo
gearbeitet wird, passieren Fehler.
Deshalb stellt sich unweigerlich die Frage, ab wann ein Arbeitnehmer
bei Vorliegen eines allfälligen Fehlers für diesen verantwortlich gemacht
werden kann. Das OR bzw. auch der LGAV verlangt, dass der Arbeitnehmer sorgfältig arbeitet.
Dies beinhaltet zwei Punkte.
Das neue Tor zur Stadt
Vor dem Bahnhofsplatz in der Hansestadt Bremen entsteht derzeit das Geschäfts- und Bürogebäude City Gate Bremen mit einem Hotel- und Einzelhandels-, Büro- und Schrankflächen. Die Gesamtnutzfläche beträgt 40.000 m2. Für alle, die am Bahnhof ankommen, ist dieses neue Gebäude ein echtes Tor zur Stadt, denn die Passage zwischen den beiden Gebäuden führt sie direkt ins Zentrum.