Deutlich unterdimensioniert und schlecht geschweisst
TREPPENKONSTRUKTIONEN
Die Ausführung der Verankerungen der Stufen einer freitragenden Treppe gab Anlass zur Beanstandung. Lesen Sie im Beitrag, warum die Konstruktion unterdimensioniert und nicht fachgerecht ausgeführt war.
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Eine Treppe mit frei auskragenden Stufen in einem Einfamilienhaus war Gegenstand einer Auseinandersetzung. Noch in der Bauphase hatten sich einzelne Träger gelöst beziehungsweise gesenkt. Das mit dem Rohbau beauftrage Bauunternehmen, das die Träger geliefert und mit eingegossen hatte, wies jede Schuld von sich und beschuldigte stattdessen die nachfolgenden Ausbaugewerke, den Schaden verursacht zu haben. Der Bauherr hatte daraufhin den Sachverständigen für das Metallbauerhandwerk beauftragt, die Schadensursache zu ermitteln.
Achten Sie auf die Verankerung
Auszuführen war eine Treppe vom Erdgeschoss in das erste Obergeschoss mit einzelnen frei auskragenden Stufen. Geplant waren Holzstufen mit einer tragenden Konstruktion aus Baustahl. Die tragende Konstruktion, bestehend aus Befestigungsplatten mit zweiangeschweissten auskragenden Rechteckrohren, sollte über zwei Betonstähle in eine Betonwand verankert werden. Vorgegeben waren Befestigungsplatten mit den Massen 280 ³ 100 ³ 10 mm mit zwei angeschweissten Betonstählen mit einem Durchmesser von 16 mm, um neunzig Grad abgewinkelt und in eine Betonwand eingegossen.
Schweissen Sie fachgerecht
Beim Ortstermin fand der Sachverständige die Treppe mit provisorischen Holzauflagen und einem provisorischen Unterbau vor. Die Antrittsstufe hatte sich gelockert. Weitere Stufen hatten sich aussen gesenkt. Die sichtbaren Masse der eingegossenen Befestigungsplatten sämtlicher Stufen betrugen 280 ³ 50 mm. Die Vermutung lag nahe, dass sich an der Antrittsstufe die Verbindung zu einem Betonstahl gelöst hatte. Um die in der Betonwand verborgene Befestigung beurteilen zu können, wurde im Beisein des Bauherrn die Antrittsstufe aus der Wand gehebelt. Zum Vorschein kam eine 10 mm dicke Befestigungsplatte, an die zwei Rundstähle im Durchmesser von 14 mm angeschweisst gewesen waren. Aufgrund unsachgemässer Schweissnahtvorbereitung und nicht fachgerechter Schweissnaht hatten schliesslich beide Schweissnähte versagt.
Vermeiden Sie teure Fehler
Der Bauherr beauftragte eine zusätzliche statische Überprüfung, um über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. Das Ergebnis war eindeutig. Die ausgeführte Tragkonstruktion war statisch unterdimensioniert, die Masse der Befestigungsplatte zu klein, die örtliche Betondruckspannung aus dem Kragmoment zu gross, die Schweissnahtdicke der Kehlnaht zu gering.
Der Bauunternehmer musste auf Befragung einräumen, die Stahlbauteile in Eigenregie hergestellt zu haben. Entsprechende bauaufsichtliche Anforderungen an die Ausführung von Stahltragwerken nach EN 1090-2, an geprüfte Schweisser nach EN ISO 9606-1 oder aber die Anforderungen an das eigentlich geforderte Schweissen von Betonstahl waren ihm nicht bekannt. Es war also sicher davon auszugehen, dass alle weiteren Stufen der Treppenkonstruktion ähnlich hergestellt und damit sowohl unterdimensioniert als auch schweisstechnisch nicht fachgerecht ausgeführt waren.