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Verzögerungen bei EN 14351-2 mit Folgen für Schweizer Hersteller
18.11.2019Nun kommt es aber zu einer Verzögerung von unbestimmter Dauer. Diese hat nichts mit der EN 14351-2 an sich zu tun. Vielmehr gibt es ein nicht näher definiertes juristisches Problem. Erst wenn dieses geklärt ist, können weitere Produktnormen harmonisiert werden. Konkrete Folge: Innentüren können vorerst weder mit dem CE-Zeichen innerhalb der EU, noch mittels Leistungserklärung in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Bei Aussentüren ist das ab 1.11.2019 allerdings anders: Sie müssen zwingend mit Leistungserklärung ausgeliefert werden. Für Ausschreibungen und Klassifizierung der technischen Eigenschaften kann die in der Schweiz seit Januar 2019 veröffentlichte EN 14351-2 genutzt werden. Nur das Inverkehrbringen mittels einer Leistungserklärung ist noch nicht erlaubt.
Verband Schweizerische Türenbranche VST
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