Juni 2024
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Neues Merkblatt für den Metallbau

19.05.2015

Am 1.Juli 2015 endet die Übergangsfrist des neuen Bauproduktegesetzes. Ab diesem Stichdatum erhalten alle harmonisierten Normen einen gesetzlichen Charakter. Sie werden über das Bauproduktegesetz ins Gesetz eingebunden.
Speziell die Norm „EN 1090-2 Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken“ beschäftigt die Branche intensiv. Die Schweizerische Metall-Union (SMU) bietet seit einem Jahr Schulungen zu diesem Thema an. Die Herausforderung der Branche ist die Einführung der Norm in den Betrieben und die Erlangung der Zertifizierung.
Die Technische Kommission des Fachverbandes Metallbau hat nun ein Merkblatt zu den Ausführungsklassen erstellt. Darin werden die klassischen Metallbaukonstruktionen den Ausführungsklassen zugeordnet. Die Technische Kommission will damit verhindern, dass Bauteile mit zu hohen Anforderungen gefordert werden. Zu hohe Anforderungen würden kleine Betriebe von Wettbewerb ausschliessen und zudem die Kosten in die Höhe treiben. Weiter werden Aspekte der dynamischen Beanspruchung und der Materialqualität für Metallbaukonstruktionen präzisiert.
Es wird festgehalten, dass Wind für Metallbaukonstruktionen nicht als dynamische Einwirkung anzusehen ist. Die für eine dynamische Einwirkung nötigen Lastwechsel im nennbaren Bereich werden nicht erreicht.
Stähle sind in verschiedene Festigkeitsklassen und Kerbschlagarbeitsklassen eingeteilt. Es gilt hier jedoch zu beachten, dass für Metallbaukonstruktion höchst selten schlagartige Einwirkungen entstehen. Bisher wurde dem Thema in der Ausführung von Metallbaukonstruktionen kaum Beachtung geschenkt. Zudem sind die im Metallbau verwendeten Normprofile kaum in verschiedenen Kerbschlagarbeitsklassen erhältlich.

Das Merkblatt kann gratis auf der Homepage der SMU heruntergeladen werden. Damit soll eine maximale Streuung erreicht werden. Weitere Merkblätter sind ebenso unter folgendem Link verfügbar:

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Corsin Roffler, Präsident Technische Kommission FMB der SMU