Juni 2024
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Einführung der EN 1090 - Ansprüche an die Bemessung

18.03.2015

Mit dem Ablauf der Übergangsfrist am 30. Juli 2015 wird das revidierte Bauproduktegesetz (BauPG) allgemein verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Hersteller von Bauprodukten, die von einer bezeichneten harmonisierten Norm erfasst werden, ihre Produkte erst dann in Verkehr bringen, wenn sie innerhalb einer sogenannten Leistungserklärung festgestellt haben, dass ihr Produkt im Sinne des Bauproduktegesetzes (BauPG) sicher ist. Konkret bedeutet dies für Ausführungen von Stahl- und Aluminiumtragwerken, dass sie zukünftig auf der Basis des Eurocodes 3 / 9 (EN 1993 / EN 1999) bemessen werden müssen. In der Herstellung haben sie die Anforderungen der EN1090-2 beziehungsweise EN 1090-3 zu erfüllen - <link http: www.metallonline.ch fileadmin media pdf magazin maerz artikel_pdf _blank external-link-new-window externen link in neuem>weiter...