Juli 2023
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Zu beachten bei unbezahltem Urlaub (ubU):

Von Ferien zu unterscheiden ist der unbezahlte Urlaub (ubU). Darunter versteht man die meist auf Vereinbarung beruhende, vorübergehende Suspendierung der Arbeitspflicht einerseits und der Lohnzahlungspflicht andererseits.


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Cyrine Zeder
Cyrine Zeder

 

Zu beachten bei unbezahltem Urlaub (ubU):

Von Ferien zu unterscheiden ist der unbezahlte Urlaub (ubU). Darunter versteht man die meist auf Vereinbarung beruhende, vorübergehende Suspendierung der Arbeitspflicht einerseits und der Lohnzahlungspflicht andererseits.

Text: Cyrine Zeder, Mitglied der Geschäftsleitung AM Suisse, Leiterin Recht/Soziales/Unternehmensführung.

Dadurch werden auch weitere Nebenpflichten und -rechte wie die Fürsorgepflicht oder das Weisungsrecht eingeschränkt. Keinen Einfluss hat ein ubU auf Ansprüche, die auf die Anzahl Dienstjahre abstellen wie etwa Kündigungsfristen oder Sperrfristen. Denn auch während des ubU dauert das Arbeitsverhältnis fort, die Parteien werden «lediglich» von gewissen Pflichten befreit. Entsprechend wachsen die Dienstjahre an, wie wenn der Arbeitnehmende normal gearbeitet hätte. Zu beachten ist, dass ein Arbeitnehmender keinen Anspruch auf ubU hat. Dazu braucht es immer das Einverständnis des Arbeitgebenden, also eine Einigung zwischen den zwei Arbeitsvertragsparteien.
Ein ubU muss nicht schriftlich vereinbart werden. Es ist jedoch empfehlenswert. Vor allem die Sozialversicherungsbeiträge sollten während des ubU genau geregelt werden.

Ferien
Es gilt der Grundsatz «ohne Arbeit keine Ferien», das heisst, der jährliche Feriensaldo darf proportional zum bezogenen ubU gekürzt werden. Art. 329b OR (Ferienkürzung), bei welchem eine Schonfrist vorgesehen ist, greift hier nicht.

Feiertage
Feiertage, die in die arbeitsfreie Zeit fallen, müssen nicht nachgewährt werden, sofern nichts anderes vereinbart wird. Hat also ein Arbeitnehmender z.B. im August einen Monat ubU, muss ihm der darin enthaltene Bundesfeiertag nicht nachbezahlt werden. Dies, da der Sinn der Feiertage die feierliche Begehung des Anlasses ist und dies nur am Tag des Ereignisses möglich ist.

Lohn
Während des ubU hat der Arbeitnehmende keinen Anspruch auf Lohn, muss dafür aber auch keine Arbeit leisten. Dies gilt auch für den 13. Monatslohn, der somit pro rata gekürzt werden kann. Denn der 13. Monatslohn ist 1/12 des Jahreslohns und dieser wird natürlich, durch den Bezug von ubU, entsprechend kleiner.

Unfall
Da kein Lohn geschuldet ist während des ubU, besteht keine Lohnfortzahlungspflicht gemäss Art. 324a OR. Der obligatorische Versicherungsanspruch erlischt 31 Tage nach dem letzten Lohnanspruch bzw. bei Abschluss einer Abredeversicherung 180 Tage nach Antritt des Urlaubs. Die Abredeversicherung ist allen zu empfehlen, die einen ubU nehmen. Wer länger im ubU bleibt, muss sich bei seiner Krankenkasse für Unfälle versichern. Die Arzt- und Spitalkosten sind dann über die Grundversicherung gedeckt.

Krankheit
Auch hier besteht keine Lohnfortzahlungspflicht während des ubU. Je nach Krankentaggeldversicherung gibt es jedoch andere Lösungen. Wichtig ist in diesen Fällen auch, die Zahlung der Versicherungsprämien zu regeln.

Kündigung
Eine Kündigung ist während eines ubU grundsätzlich möglich, jedoch heikel, da die Kündigung empfangsbedürftig ist. Sie entfaltet erst Wirkung und Gültigkeit, wenn der Arbeitnehmende von ihr Kenntnis genommen hat oder nach Treu und Glauben Kenntnis genommen haben sollte. Ist der Arbeitnehmende während des ubU im Ausland, so kann er vom Kündigungseinschreiben zu Hause im Briefkasten keine Kenntnis nehmen. Es kann jedoch auch hier eine Vereinbarung getroffen und eine Zustelladresse festgelegt werden.

AHV/IV/EO/BVG-Beiträge
AHV/IV/EO/BVG-Beiträge sind vom Arbeitgebenden während des ubU grundsätzlich nicht zu leisten, können aber weitergeführt werden, um Beitragslücken zu vermeiden. Es empfiehlt sich, eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmenden und dem Arbeitgebenden zu treffen.

Bei der AHV muss in jedem Kalenderjahr ein Mindestbeitrag in die AHV einbezahlt werden, sonst gibt es im Alter eine Rentenkürzung. Wer wegen eines ubU mit den Einzahlungen des Arbeitgebenden nicht auf den jährlichen Mindestbeitrag kommt, kann das Geld selbst bei der AHV-Zweigstelle seiner Wohnsitzgemeinde einzahlen. Wer das verpasst, kann die Einzahlung während fünf Jahren nachholen.

BVG
Man muss sich entscheiden, ob die Pensionskassenprämien während der Zeit des ubU sistiert werden sollen, dann entfällt aber auch der Risikoschutz bei Invalidität und Todesfall. Empfehlenswert ist es, mindestens die Risikoprämien weiterzuzahlen. Allerdings muss man dann für die Zeit des ubU auch den Teil des Arbeitgebenden übernehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Im ausserordentlichen Bereich des BVG müssen für eine volle Weiterführung die Reglemente der Vorsorgeeinrichtung konsultiert werden.

Arbeitslosigkeit
Anspruch auf Arbeitslosentaggelder hat, wer während der letzten 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zahlte. Wer folglich kurz vor seiner Arbeitslosigkeit länger als 12 Monate im ubU war, erhält nichts.

Wir empfehlen auf jeden Fall, Abklärungen mit den Sozialversicherungen vorzunehmen.    ■