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Voraussetzungen für sicheres Arbeiten
Arbeitsbühnen
Die Nutzung von Hubarbeitsbühnen bringt verschiedene Gefahren für den Bediener sowie für andere Personen mit sich. Tatsächlich können viele dieser Risiken durch technische Massnahmen oder organisatorische Vorkehrungen minimiert werden, jedoch bleibt die Arbeit mit und an Hubarbeitsbühnen stets mit gewissen Gefährdungen verbunden. In diesem Beitrag werden wichtige Sicherheitsaspekte näher erläutert.
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Arbeitsbühnen
Voraussetzungen für sicheres Arbeiten
Die Nutzung von Hubarbeitsbühnen bringt verschiedene Gefahren für den Bediener sowie für andere Personen mit sich. Tatsächlich können viele dieser Risiken durch technische Massnahmen oder organisatorische Vorkehrungen minimiert werden, jedoch bleibt die Arbeit mit und an Hubarbeitsbühnen stets mit gewissen Gefährdungen verbunden. In diesem Beitrag werden wichtige Sicherheitsaspekte näher erläutert.
Die Bedienung von Hubarbeitsbühnen ist nur Personen erlaubt, die dafür ausgebildet wurden und ihre Kenntnisse durch eine bestandene Prüfung nachgewiesen haben.
Statische oder mobile Hubarbeitsbühnen kommen beispielsweise bei Montagen an höher gelegenen Bausituationen, Fassaden, Balkonen, Treppen usw. zum Einsatz. Wie bereits erwähnt, braucht es für deren Bedienung eine fundierte Ausbildung.
Hier sind die wichtigsten Fakten:
• Das Bedienen von Hubarbeitsbühnen gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren. Deshalb ist eine Ausbildung notwendig.
• Achten Sie darauf, dass Sie auf der jeweiligen Gerätekategorie von Hubarbeitsbühnen die entsprechende Ausbildung absolviert haben.
• Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Hubarbeitsbühnen bedienen. Ausgenommen sind Lernende in Berufsausbildung mit definierter Ausnahme in der betreffenden Bildungsverordnung.
Es braucht also mehr als nur Schwindelfreiheit: Mit einer spezifischen Ausbildung tragen Sie zu einem unfallfreien Betrieb bei.
Ausbildung und Nachweis
Alle Ihre Mitarbeitenden, die Hubarbeitsbühnen bedienen, müssen für die jeweilige Gerätekategorie ausgebildet sein. Die Hubarbeitsbühnen-Schulung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Im Anschluss erhalten die Teilnehmenden eine Ausbildungsbestätigung, die als Nachweis dient.
Persönliche Voraussetzungen
Mitarbeitende, die eine Hubarbeitsbühne bedienen, müssen folgende Anforderungen erfüllen:
• Mindestalter 18 Jahre
Hinweis: Für Jugendliche können im Rahmen der beruflichen Grundbildung Ausnahmen gemacht werden (Jugendschutzverordnung: ArGV 5 Art. 4 Abs. 4). Auskünfte erhalten Sie vom Eidgenössischen Arbeitsinspektorat des Seco.
• körperliche und geistige Gesundheit (gutes Seh- und Hörvermögen, keine Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht)
• zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise
• Schwindelfreiheit
• technisches Verständnis
Sollten gewisse Ihrer Mitarbeitenden diese Voraussetzungen nicht erfüllen, so dürfen sie Hubarbeitsbühnen nicht bedienen. Bei massgeblichen Erkrankungen wie zum Beispiel Epilepsie oder anderen körperlichen Erkrankungen empfiehlt sich eine Abklärung bei einem Arbeits- oder Hausarzt.
Auffrischungskurs
Die Suva empfiehlt regelmässige Auffrischungskurse. So leisten Sie ein wertvolles Investment in Ihre Mitarbeitenden: Sie können dadurch ihr Wissen aufrechterhalten und auch Neues dazulernen.
Instruktion am Einsatzort
Nicht nur die Funktionsweise des Arbeitsbühnenmodells müssen die Bediener kennen: Auch über die jeweils spezifischen Sicherheitsmassnahmen am Ort müssen sie Bescheid wissen. Sollte die Arbeitsbühne oder der Arbeitsort für Ihren zuständigen Mitarbeitenden neu sein, so braucht es eine entsprechende Instruktion. Die Instruktion erfolgt anhand der Betriebsanleitung des eingesetzten Hubarbeitsbühnenmodells und der Gefahrenermittlung am Einsatzort. Diese Instruktion ist zu dokumentieren.
Hinweis Gefahrenermittlung
Zur Verhinderung von Unfällen können bei der Suva die «Checklisten Hubarbeitsbühnen» Teil 1 «Planung des Einsatzes» und Teil 2 «Kontrolle am Arbeitsort» heruntergeladen werden.
Suche: suva hubarbeitsbühnen
Ausbildungsinstitutionen
Grundausbildungen werden von Trainingszentren, Herstellern oder Vermietern von Hubarbeitsbühnen angeboten. Sie als Betrieb haben die Freiheit, Bediener auch selber auszubilden, wenn Sie in Ihrer Firma über einen fachkundigen Ausbildner verfügen. Als fachkundig gelten insbesondere Personen mit einer Einweiser- oder Ausbildner-Ausbildung. Informationen unter: www.verbandvsaa.ch oder www.ipaf.org
Kurse: www.bza.amsuisse.ch ■