Vom Schall belästigt
Torbau / Schadenfall
Ein Wohnungsbesitzer, der eine Wohnung über einer Garage bewohnte, beschwerte sich über die Lärmbelästigung durch die Toranlage und fühlte sich in seiner Wohnqualität erheblich beeinträchtigt. Der Sachverständige hatte zu klären, ob die Schallimmission wirklich zu hoch lag und ob den Metallbauer daran eine Schuld traf.
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Torbau / Schadenfall
Vom Schall belästigt
Ein Wohnungsbesitzer, der eine Wohnung über einer Garage bewohnte, beschwerte sich über die Lärmbelästigung durch die Toranlage und fühlte sich in seiner Wohnqualität erheblich beeinträchtigt. Der Sachverständige hatte zu klären, ob die Schallimmission wirklich zu hoch lag und ob den Metallbauer daran eine Schuld traf.
Der Sachverständige sollte mit seinem Gutachten folgende Fragen klären:
1. Von der Mechanik einer Toranlage gehen beim Öffnungs- und Schliessvorgang deutlich wahrnehmbare Geräusche aus. Liegt die Intensität der Schallimmission im normalen Rahmen einer kraftbetätigten Kippflügel-Toranlage?
2. Entspricht die Wahl der Verbindungsmittel für die Montage des Tores den allgemein anerkannten Regeln der Technik?
3. Werden die von der Mechanik der Toranlage ausgehenden Geräusche im über der Garage liegenden Wohnbereich wahrgenommen? Und in welchem Masse? Wenn Schallimmission in unzulässiger Weise vorliegt, beruht diese auf einem Montagefehler beziehungsweise auf der falschen Wahl der Befestigungselemente? Hätte die Schallimmission im Wohnbereich vermieden werden können?
Achten Sie auf den Vertrag
Das Garagentor ist in einer Wohnanlage mit zwanzig Wohneinheiten eingebaut und dient als Abschluss der Tiefgarage zum öffentlichen Bereich – einer Strasse mit Gehweg in einer 30-Stundenkilometer-Zone. Die Anzahl der Betriebszyklen der Toranlage ist hoch. Zwischen 5:00 Uhr morgens und 1:00 Uhr nachts wird das Tor täglich bis zu hundert Mal für Aus- und Einfahrten genutzt. Der Werkvertrag für die Lieferung und Montage der Toranlage basiert auf den allgemeinen technischen Vertragsbedingungen.
Um den tatsächlichen Sachverhalt aufzunehmen und Möglichkeiten für eine Problemlösung zu finden, fand am Einbauort eine Objektbesichtigung statt. Beim Ortstermin waren die beteiligten Personen, Immobilieneigentümer, Architekt, Wohnungsinhaber, Metallbaumeister und Sachverständiger, anwesend. Nachdem das Tor mehrmals geöffnet und geschlossen worden war, waren sich alle Anwesenden einig, dass die Schallimmission durch Betrieb des Tores für den Bewohner dauerhaft nicht zumutbar sei. Es stellte sich die Frage, was die Ursache dafür ist. Zu klären war auch, wer von den Beteiligten zu sorgen hat, dass die Ursache beseitigt wird.
Der Architekt, der mit der Bauleitung beauftragt war, und auch der Bauherr, vertraten die Meinung, dass der ausführende Metallbaumeister die falschen Befestigungsmittel verwendet hätte. Richtigerweise hätte er Schallschutzdübel einsetzen müssen. Ausserdem würde die Mechanik der Toranlage generell zu laut arbeiten.
Berücksichtigen Sie die Montageanleitung
Nach Besichtigung der Anbindungspunkte der Toranlage an die Bausubstanz konnte festgestellt werden, dass die Montage mit grundsätzlich für den Fall handelsüblichen und zugelassenen Verbindungsmitteln erfolgt war. Sie entsprachen der Montageanleitung des Herstellers.
Allgemein gilt: Ausgehend von der Mechanik einer kraftbetätigten Kippflügel-Toranlage tritt beim Öffnungs- und Schliessvorgang Schallimmission in ungleichmässiger Intensivität auf. Grenzwerte für die Geräuschentwicklung nicht definiert. Bei fachgerechter und fehlerfreier Montage entsteht erfahrungsgemäss bei solchen Toranlagen ein Schallpegel zwischen 50 Dezibel (dB) und 75 dB. Messungen am Einbauort ergaben ohne besondere Lärmspitzen, ein für Wohngebiete allgemein üblichen Schallpegel von 45 dB. Wird das Tor zum Öffnen aktiviert, erhöht sich der Schallpegel während des Öffnungsvorgangs in der Spitze auf 72 dB. Beim Schliessvorgang sind es in der Spitze 69 dB.
Das Resümee in diesem Punkt lautet: Die von der Toranlage ausgehende Schallimmission liegt im Rahmen der allgemein üblichen Werte, die auf Erfahrungswerten beruhen.
Ermitteln Sie die Werte
Nun sollte untersucht werden, in welcher Intensität die Laufgeräusche des Tores in der über der Garage liegenden Wohnung wahrgenommen wurden. Dabei war zunächst auffällig, dass trotz erheblichen Fahrzeugverkehrs vor dem Gebäude, in der Wohnung eine sehr ruhige Wohnatmosphäre herrschte. Die Fassade verfügt über hervorragende Dämmwerte, die Fenster sind dreifach verglast. Der Strassenlärm wird in der Wohnung akustisch gar nicht wahrgenommen. Auch die Messung erfasste keine Schallwellen, die aus Verkehrslärm resultierten.
Durch das Aktivieren der Toranlage wurden Schallwellen wahrgenommen. Dabei war weniger die Lautstärke der Geräusche unangenehm als vielmehr die Frequenz. Folgende Werte wurden ermittelt: Die Öffnungs- und Schliessgeräusche des Tores wurden in der Wohnung während des gesamten Vorgangs in unterschiedlicher Intensität wahrgenommen. Ohne äussere Geräuschentwicklung wurde in der Wohnung ein Schallpegel von 32,7 dB gemessen. Dabei ging das einzig wahrzunehmende Geräusch von der Mechanik einer Wanduhr aus. Bei normaler Unterhaltung zwischen zwei Personen entstand ein Schallpegel von 50 dB bis 55 dB.
Wird das Tor der Tiefgarage betätigt, werden die Laufgeräusche durch Schallübertragung durch den Baukörper beim Öffnungsvorgang mit 36,9 dB und beim Schliessvorgang mit 38,4 dB in der Wohnung wahrgenommen. Dabei handelt es sich um gemittelte Werte, die auf Messungen von zehn Öffnungs- und Schliessvorgängen beruhen.
Laut TA Lärm (Deutschland) liegen die zulässigen Werte bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden, unabhängig von der Lage des Gebäudes, tagsüber bei 35 dB und nachts bei 25 dB. Besonders, weil die Frequenz, in der das Laufgeräusch wahrgenommen wurde, vom menschlichen Hörorgan als unangenehm aufgenommen wurde, war die Wohnqualität zu der Zeit tatsächlich erheblich gemindert. Dabei beruhten die festgestellten Schallimmissionswerte, übertragen in die Wohnung durch den Baukörper, nicht auf fehlerhafter Montage in Bezug auf die Metallbauarbeiten der Toranlage.
«Der Vorwurf an den Metallbaumeister, er hätte statt der üblichen Verbindungsmittel schalldämmende Dübel verwenden müssen, ist in diesem Fall nicht berechtigt.»
Berücksichtigen Sie die Planung
Die Schallimmission in der Wohnung hätte vermieden werden können. Allerdings hätten dann bereits in der Planungsphase dafür Vorkehrungen getroffen werden müssen. Der Vorwurf an den Metallbaumeister, er hätte statt der üblichen Verbindungsmittel schalldämmende Dübel verwenden müssen, ist in diesem Fall nicht berechtigt. Ausserdem ist zumindest infrage zu stellen, ob der Einsatz von schalldämmenden Dübeln die Schallimmission entscheidend verringert hätte. Im Idealfall hätte die Befestigung der Toranlage mit einer akustischen Entkopplung erfolgen müssen. Solche Arbeitsschritte müssen jedoch bereits in der Planungsphase durch den Bauherrn beziehungsweise den beauftragten Planer festgelegt werden und an die ausführende Firma weitergegeben werden. Generell müssen besondere Erfordernisse, wie Schallschutzmassnahmen, in der Planungsphase festgestellt und berücksichtigt werden.
Fazit
Das Abschlussergebnis der Untersuchung lautete: In der Wohnung war zum Zeitpunkt der Besichtigung die Wohnqualität durch den Betrieb der Toranlage tatsächlich erheblich gemindert. Die Unregelmässigkeit hat ihren Ursprung bereits in der Planungsphase. Eine Entkoppelung der Toranlage zum angrenzenden Wohnraum hätte bereits bei der Planung vorgesehen werden müssen. Der Bauherr beziehungsweise der von ihm beauftragte Planer und nicht der Metallbauer ist für die Beseitigung der Störung verantwortlich. ■