Grundbildung
Totalrevision Metallbauerin EFZ / Metallbauer EFZ kurz vor der Umsetzung
Die Totalrevision des Bildungsplans für Metallbau-Lernende hat die wesentlichen Hürden genommen. Eine gute, zeitgemässe Lösung steht kurz vor der Umsetzung. Ziel ist es, dass der neue Bildungsplan (BiPla) und die neue Bildungsverordnung (BiVo) für Metallbauerin EFZ / Metallbauer EFZ per 1 .Januar 2024 und für Metallbaupraktiker per 1. Januar 2026 in Kraft tritt und im Sommer 2028 die ersten Berufsleute gemäss neuem Bildungsplan abgeschlossen haben. Dies betrifft auch die Berufe mit Fachrichtung (neu Schwerpunkt) Stahlbau und Schmiedearbeiten.
Die Bauwelt verändert sich und somit auch die Ansprüche an die metallverarbeitenden Berufe. Angetrieben durch Digitalisierung und Automatisierung sowie weiteren sich wandelnden Prozessen, verändern sich auch die Anforderungen an die Fachleute. Auch Normen wie EN 1090 / EN 16034 sowie die Bauprodukteverordnung und die Bauarbeitenverordnung müssen eingehalten werden.
Der neue Bildungsplan, der unter Aufsicht der Grundbildungskommission durch verschiedene Arbeitsgruppen erarbeitet wurde, soll einerseits den aktuellen Ansprüchen Rechnung tragen und andererseits die Berufsbilder attraktiver gestalten.
In grundbildungstechnischer Hinsicht wesentlich ist, dass künftig nicht mehr fachorientiert, sondern handlungsorientiert ausgebildet und geprüft wird. Zudem wird die Bezeichnung «Fachrichtung» durch «Schwerpunkt» abgelöst. Der Titel im Fähigkeitszeugnis lautet «Metallbauerin EFZ / Metallbauer EFZ». Der Schwerpunkt wird aus vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) vorgegebenen Gründen nur im Arbeitszeugnis erwähnt. Zudem sollen möglichst alle erforderlichen Spezialausbildungen während der Ausbildungszeit im Betrieb oder in überbetrieblichen Kursen (üK) absolviert werden.
Rückblick – Revision der Metallbauberufe
Um eine Totalrevision durch das SBFI genehmigen zu lassen, müssen vorgängig gezielt Abklärungen und Umfragen durchgeführt werden. In der Kommission Berufsentwicklung und Qualität (B&Q) wurde deshalb Ende 2016 bereits die Startphase für die 10-Jahres-Überprüfung in Form einer ersten Umfrage in elektronischer Form eingeleitet. Die Umfrage wurde mit einem Fragenkatalog in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) erstellt. Somit konnten im zweiten Quartal 2017 alle Involvierten, welche in der Berufsbildung an einem der drei Lernorte mitwirkten, zum Berufsstand der Metallbauer und der Metallbaupraktiker befragt werden. Zusätzlich wurden diverse Workshops und ein World Café im Berufsbildungszentrum Aarberg (BZA) durchgeführt.
Auf Basis dieser sehr umfangreichen Untersuchung hat die Grundbildungskommission den Entschluss gefasst, eine Teil- respektive Totalrevision durchzuführen, und hat diese an der Sitzung der Kommission B&Q im Jahr 2017 traktandiert. Danach wurden die Vertreter der Staatssekretariate informiert und um eine Empfehlung gebeten. Darauf folgte der Entscheid, beim Metallbauer eine Totalrevision und beim Metallbaupraktiker eine reduzierte Teilrevision durchzuführen.
Totalrevision Bildungsplan Metallbauerin EFZ / Metallbauer EFZ
Im Anschluss an den Entscheid, die entsprechenden Revisionen durchzuführen, wurden für den Beruf Metallbauerin EFZ / Metallbauer EFZ folgende Ziele definiert:
- Der Beruf Metallbauer/in EFZ soll auch künftig eine gute und breit abgestützte Grundausbildung bleiben.
- Nach Abschluss der Ausbildung hat der Metallbauer die nötigen Schweissprüfungen absolviert. Zudem ist er befähigt und verfügt über die Erlaubnis, Krane, Hebebühnen oder Flurförderfahrzeuge zu nutzen.
- Sicherheit im Grundberuf mittels ersten üK zu vereinheitlichen, sodass alle Metallbauer über Kenntnisse – wie beispielsweise Höhensicherung – verfügen und das Risiko schwerer Unfälle von Beginn weg reduziert werden kann.
- die Fachrichtungen Stahlbau und Schmiedearbeiten zu verabschieden und als Spezialisierung breiter zugänglich zu machen. Spezialisierungen sollen im Sinne von weiterbildenden Kursen nach der Grundausbildung erhalten bleiben respektive verbessert werden und somit die kontinuierliche berufliche Veränderung in der Branche leichter ermöglichen.
- die Montagetechnik in der Ausbildung stärker zu gewichten.
- die Anzahl der üK-Tage zu erhöhen. Themen wie Montage sowie Sicherheit und Unfallgefahr grundlegend durch üK zu vermitteln und so sicherzustellen.
Bildungsplan vorgestellt / Resultate aus den Umfragen
Die diversen, mehrsprachig durchgeführten Arbeitsgruppen-Sitzungen konnten wegen Corona leider nicht gemäss Zeitplan stattfinden. Trotzdem ist es gelungen, an der Kommissionssitzung der Berufsentwicklung und Qualität (B&Q) 2021 den Bildungsplan und die Bildungsverordnung vorzustellen und die interne Umfrage in der Branche durchzuführen. Die entsprechenden Resultate der internen Umfrage sind dann an der Kommissionssitzung B&Q 2022 gesichtet und besprochen worden.
Trotz grosser Herausforderungen, einerseits durch die verschiedenen Ansichten aus den stark variierenden Betriebsgrössen und andererseits durch die unterschiedlichen Arbeitsgattungen, ist die Grundbildungskommission (GBK) zur Überzeugung gelangt, dass die Arbeitsgruppen unter der Leitung von Eva Heinimann von b-werk bildung gmbh eine sehr gute Arbeit geleistet haben. Obschon nicht auf alle individuellen Wünsche eingegangen werden konnte, sind die Verantwortlichen überzeugt, dass mit dieser Lösung der Metallbauberuf aufgewertet und somit auch attraktiver wird. Mit den Schwerpunkten Stahlbau und Schmiedearbeiten können auch diese beiden Schwerpunkte, welche über wenig Lernende pro Lehrjahr verfügen (je 7–12 Neueintritte pro Jahr in der ganzen Schweiz), langfristig überleben.
Was bleibt unverändert?
- Der Berufstitel bleibt unverändert Metallbauerin EFZ / Metallbauer EFZ.
- Der Beruf soll wie bisher in den Bereichen Metallbau / Schmiedearbeiten / Stahlbau abgeschlossen werden.
- Die Durchlässigkeit der drei Schwerpunkte soll bestehen bleiben.
- Eine Ausbildung zum Metallbaupraktiker/in EBA wird weiterhin angeboten.
- Die Lektionentafel in der Berufsschule bleibt von der Anzahl Lektionen her unverändert.
Was wurde angepasst?
- Aus Fachkompetenzen werden Handlungskompetenzen (Handlungskompetent ist, wer berufliche Aufgaben und Tätigkeiten eigeninitiativ, zielorientiert, fachgerecht und flexibel ausführt).
- Aus Fachrichtungen werden Schwerpunkte. Alle drei Schwerpunkte besuchen die gleichen Berufsfachschulfächer.
- Den Marktanforderungen wird Rechnung getragen.
- Betriebswirtschaft und Betriebsorganisation werden reduziert (Bestandteil der Weiterbildung).
- Benötigte Ausweise / Prüfungen sollen in der Ausbildung abgeschlossen werden.
- ÜK-Tage werden für alle Schwerpunkte angepasst.
- ÜK-Inhalt wird auf gesetzliche Änderungen / Anforderungen angepasst.
- QV für Metallbau wie bisher, nämlich die vorgegebene praktische Arbeit (VPA). Schmiedearbeiten und Stahlbau als individuelle praktische Arbeit (IPA) im Betrieb.
- QV beinhaltet neu Erfahrungsnoten aus drei ausgewählten üK und der Berufsfachschule (BFS). Bisher galt nur eine Erfahrungsnote aus der BFS.
Aktueller Stand der Revisionen
Aktuell findet die Anhörung durch das SBFI statt und für den 15. Mai 2023 ist die Bereinigungssitzung mit den Teilnehmenden der Arbeitsgruppensitzungen geplant, sodass die neue Bildungsverordnung und der neue Bildungsplan per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden können.
Stand heute wurde der üK für die Staplerausbildung von der KBE abgelehnt. Gemäss KBE ist die Vermittlung vom richtigen Umgang bei gefährlichen Arbeiten kein Grund für eine Erhöhung der üK-Tage und gehört in die Verantwortlichkeit der Ausbildungsbetriebe.
Der Entwurf des Bildungsplans, die Bildungsverordnung und das Konzept üK können untenstehend eingesehen werden.
Der neue Bildungsplan, die Bildungsverordnung sowie das Konzept üK können hier eingesehen werden.
Weiterarbeit GBK betreffend Revision
Metallbau:
15. Mai 2023 Bereinigungssitzung mit der Arbeitsgruppe.
Die Umsetzung wird per 1. Januar 2024 erfolgen.
Die Information der Branche erfolgt in sieben verschiedenen Regionen wo die Regionalverbände zum Teil zusammengefasst werden im Frühling 2024.
Metallbaupraktiker/in EBA:
Zwischen Oktober 2023 und April 2024 werden vier Workshops durchgeführt. Dies unter Anwesenheit der Arbeitsgruppen aus allen drei Lernorten. Die Umsetzung startet per 1. Januar 2026 mit Abschluss im Sommer 2028.
Metallbaukonstrukteur/in EFZ:
Die Branchenumfrage wird im August / September 2023 erfolgen. Anschliessend folgen Auswertung und Besprechung an der Sitzung Kommission B&Q (Berufsentwicklung & Qualität) 2023. Darauffolgend wird die Revision starten.
Interview
Mathias Hächler, Präsident Ressort Grundbildung des Metaltec Suisse, nimmt Stellung.
Herr Hächler, der neue Bildungsplan Metallbauer soll per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden. Neu ist, dass nicht mehr fachorientiert, sondern handlungsorientiert ausgebildet und geprüft wird. Wo sehen Sie die Vorteile?
Dies wird vor allem in der Berufsschule zu Änderungen führen. Die Handlungskompetenzen können an metallbauspezifischen Aufgaben umfassend geschult werden. Somit wird der Unterricht nicht isoliertes Faktenwissen beinhalten, sondern vernetzte, handlungsrelevante, kognitive Wissensstrukturen fördern. Der gemeinsame Kern ist die eigentätige, viele Sinne umfassende Auseinandersetzung und aktive Aneignung eines Lerngegenstandes.
Neu lautet die Bezeichnung nicht mehr «Metallbauer/in EFZ Fachrichtung Stahlbau», sondern «Metallbauer/in EFZ Schwerpunkt Stahlbau». Wo liegen die Gründe für diese Umbenennung und was genau haben sie zu bedeuten?
Die Bezeichnung im Fachausweis wird Metallbauerin EFZ / Metallbauer EFZ sein. Ein Schwerpunkt wird im Handwerk unterschieden, von einer Fachrichtung spricht man, wenn zusätzlich mindestens ein Lehrjahr oder ein gewisser Prozentsatz des Schulunterrichts getrennt erfolgt. Weil wir sowohl bei den Stahlbauern als auch bei den Schmiedearbeiten 7–12 Lernende pro Jahr haben, dies auch noch in verschiedenen Sprachregionen, hat die Arbeitsgruppe entschieden, den Schulunterricht nicht zu unterscheiden. Selbstverständlich können aber die Fachlehrer beim Bearbeiten von Aufgaben auf die Schwerpunkte eingehen.
Warum streben Sie an, die Ausbildungen im Bereich Schweissen und Manövrieren in die üK zu integrieren?
Bei der letzten Revision des Berufs musste ein ausgebildeter Metallbauer weder ein Zertifikat für Schweissarbeiten noch einen Ausweis für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen oder Stapler haben. Aus normativen und Sicherheitsgründen werden diese Papiere heute von den Betrieben verlangt. Somit liegt es auf der Hand, dass die zukünftigen Metallbauer diese auch während ihrer Ausbildung, unabhängig vom Lehrbetrieb, erwerben können.
Offenbar sind nicht alle Instanzen einverstanden, diese Ausbildungen in die üK zu integrieren. Welche Einigungen sind diesbezüglich zu erwarten?
Ich gehe davon aus, dass bei der KBE vor allem darauf geachtet wird, dass die üK-Tage nicht zu stark zunehmen, da dies mit Kosten für die Kantone verbunden ist. Allerdings bin ich der Meinung, wer Normen und Gesetze anpasst, soll sich auch an den Ausbildungskosten beteiligen. Stand heute möchte die KBE den Staplerkurs nicht im üK ausbilden, für den Rest haben wir die Zusage.
Wo sehen Sie die Vorteile des neuen Bildungsplans für die angehenden Metallbauer/innen?
Die Ausgelernten werden eine bessere Ausgangslage haben, da sie über alle notwendigen Ausweise verfügen. Das Gleiche gilt aber auch für die Unternehmer, welche bei der Anstellung von neuen Mitarbeitenden davon ausgehen können, dass die erforderlichen Zertifikate vorhanden sind.
Was bedeutet der neue Bildungsplan für die Lehrkräfte und Kursleiter?
Dass der Unterricht entsprechend angepasst werden muss. Diesbezüglich sind wir aber mit der MEBAL (Metallbau-Fachlehrer der Schweiz) bereits in Kontakt.
Was für die ausbildenden Unternehmungen?
Die einschneidenden Änderungen betreffen hauptsächlich die Berufsschule. Für die Betriebe ändert sich während der Ausbildung wenig. Eine der Änderungen ist sicher, dass die üK-Tage von 40 auf voraussichtlich 46 (Metallbau/Stahlbau) resp. 49 Tage (Schmiedearbeiten) erhöht werden.
Die Revision Metallbauer/in EFZ steht nach langer und intensiver Arbeit kurz vor dem Abschluss. Wie haben Sie als Präsident Ressort Grundbildung des Metaltec Suisse diese Phase erlebt?
Es war eine intensive Zeit, in der ich viel Neues gelernt habe, aber auch feststellen musste, dass wir als OdA nicht auf alle Wünsche eingehen können. Am meisten bleiben mir aber die Diskussionen während der Arbeitsgruppensitzungen. Dort wurde immer wieder klar, wie spannend und vielseitig unser Beruf Metallbau ist. Mein Dank geht deshalb vor allem an diejenigen Personen, welche in den Arbeitsgruppen mitgearbeitet haben. ■