April 2021
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Tore brauchen Wartung

Tore

Industrietore müssen regelmässig gewartet werden. Welche Aufgaben damit verbunden sind und welche Marktchancen darin liegen, stellen wir hier vor. Der Beitrag entstand in Deutschland. Für die Schweiz bieten sich jedoch identische Gegebenheiten und auch Möglichkeiten.


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Die Prüfperson braucht auch die passende Ausrüstung wie geeignete Messtechnik, um beispielsweise den zeitlichen Kraftverlauf an Schliesskanten nachweisen und überprüfen zu können.
Die Prüfperson braucht auch die passende Ausrüstung wie geeignete Messtechnik, um beispielsweise den zeitlichen Kraftverlauf an Schliesskanten nachweisen und überprüfen zu können.

Tore

Tore brauchen Wartung

Industrietore müssen regelmässig gewartet werden. Welche Aufgaben damit verbunden sind und welche Marktchancen darin liegen, stellen wir hier vor. Der Beitrag entstand in Deutschland. Für die Schweiz bieten sich jedoch identische Gegebenheiten und auch Möglichkeiten.

Text: Jan Birkenfeld, Braunschweig. Bilder: Fotografixx

Elektrisch betriebene Tore brauchen regelmässige Wartung – mindestens einmal jährlich, intensiv genutzte Tore auch häufiger. So legt es die SN EN 12635 fest. Auch die Maschinenrichtlinie ist zu beachten – und die produktabhängigen Normen. Dabei gilt es, sehr genau zu schauen, welche Norm zählt. Hinzu kommen noch die Richtlinien für Antriebe, Feststellanlagen etc. «Das bedeutet, dass jedes Tor die aktuellen Normen zu erfüllen hat», erklärt Michael Rahe, Torexperte bei Hörmann in Brockhagen.

Bauen Sie Fachwissen auf

Wer Wartungen durchführt, muss sein Fachwissen konsequent und kontinuierlich auf dem aktuellen Stand halten. Ohne regelmässige Schulungen geht das nicht. Für den Aufbau des nötigen Fachwissens bieten sich die Weiterbildungsangebote der Hersteller an – vor allem für jene Handwerker, die mit nur wenigen Torproduzenten arbeiten. Alexander Bauer, Torexperte des Verler Herstellers Teckentrup, empfiehlt, das Know-how schon aus Haftungsgründen aktuell zu halten: «Die Person, die als Sachkundige die Wartung durchführt, muss am Ende dafür unterschreiben, dass sie sich an alle Normen gehalten hat – und haftet im Schadensfall, wenn sie ihre Sachkunde nicht anhand solcher regelmässiger Schulungen nachweisen kann.» Auf Wartung zu verzichten, führt im Schadensfall schnell zu Problemen beim Versicherungsschutz oder bei der Haftung – für den Betreiber des Tors. Auf diese Gefahr sollten Torbauer unbedingt hinweisen und mit einem Wartungsvertrag auch gleich die Lösung anbieten.
Der Betreiber überträgt so das Haftungsrisiko auf den Wartungsbetrieb und hält das Tor zugleich stets normkonform gewartet. Für den Handwerksbetrieb heisst das, nun selbst sehr genau die Prüfpflichten zu erfüllen und dies auch nachvollziehbar zu dokumentieren. Dafür sei empfohlen, sich exakt an die Prüfprotokolle der Hersteller zu halten. Ist nicht alles schriftlich festgehalten, steigt unmittelbar das Haftungsrisiko. Auch jedes Problem ist zu vermerken und dem Betreiber (über die Prüfprotokolle) mitzuteilen. Ansonsten sind im Schadensfall strafrechtliche Folgen nicht auszuschliessen.
Selbstverständlich braucht die Prüfperson auch die passende Ausrüstung wie geeignete Messtechnik, um beispielsweise den zeitlichen Kraftverlauf an Schliesskanten nachweisen und überprüfen zu können. Nutzen Sie Wartungsverträge trotz aller Normen: Für Wartungsverträge gibt es keine Vorgaben. Wichtig ist, dass der Vertrag die Kosten und die Einsätze pro Jahr definiert, auch der Wartungsumfang ist festzuhalten. Der Betreiber kann so Termine nicht übersehen und Gewährleistungsansprüche verfallen nicht. «Optimal sind Einzelverträge für jeden Kunden, denn jeder Kunde hat eigene Bedürfnisse und Wünsche oder Anforderungen, die über den rein rechtlichen Wartungsaufwand hinausgehen», meint Bauer. Mit dieser Grundhaltung unterstützt sein Unternehmen Metallbauer in Deutschland bei der Vertragsausgestaltung. «Der Wartungsvertrag sollte also stets mit dem Ziel formuliert werden, allen Ansprüchen gerecht zu werden.» Da mit der Wartung dem Betreiber Sicherheit geboten und Arbeit abgenommen wird, eignen sich diese Angebote auch für Akquise im Bestand.
  

Setzen Sie auf Partnerschaft

Metallbaubetriebe sind das verbindende Glied zwischen Betreiber und Torhersteller. Enge Zusammenarbeit führt zu effizienten Prozessen und nicht zuletzt zu Vertrauen – Partnerschaft zahlt sich aus. Schon Prüfbücher und Checklisten sind wichtige Arbeitshilfen von der Sichtkontrolle der Einbausituation bis zur Prüfung der Federbruchsicherung – und sie können bis 200 Positionen umfassen. Die Industrie bietet unterschiedliche Modelle für das Miteinander. Auch wenn sich ein Handwerksbetrieb dadurch enger an einen Hersteller bindet, bergen sie Vorteile für beide Seiten. Teckentrup arbeitet beispielsweise regional mit zertifizierten Partnern zusammen und bietet diesen auch einen massgeschneiderten Service für Wartung und Reparatur. «Unterstützung gibt es in den unterschiedlichsten Situationen. Wir helfen bei Kapazitätsengpässen, bei fehlender Qualifikation oder anderen Problemen und unterstützen bedarfsgerecht. Wir organisieren im Zweifel die Einsätze gemeinsam mit dem Metallbauer – um so gemeinsam den Auftraggeber zufrieden zu stellen», erklärt Bauer.

«Unser Wartungsteam hilft auch dann, wenn ein Betrieb sich beispielsweise auf Türen spezialisiert hat und zur Wartung nur sehr wenige Tore gehören, sodass es sich für den Betrieb nicht lohnt, eine sachkundige Person für Tore auszubilden», ergänzt er. Hörmann bietet mittlerweile auch Fernüberwachung von Toren via Internet an. Wartung mit «SmartControl» spart Betriebskosten. Die IoT-Lösung (Internet of Things) bildet die Basis für eine präventive Instandhaltung, technische Analysen sowie einen optimierten Kundendienst bei Störungen. Das System vernetzt die Tore via Internet. Das ermöglicht die permanente Überwachung der Tore, um unerwartete Störungen an der Toranalage zu vermeiden oder sehr früh zu erkennen. Rahe erklärt: «Mit SmartControl kann der Zeitpunkt für den Tausch von Verschleissteilen frühzeitig erkannt werden, wodurch Stillstandszeiten verhindert werden können.» Eine gesetzlich vorgeschriebene, regelmässige Wartung vor Ort ist jedoch weiterhin erforderlich. Auch aus Sicherheitsgründen ist ein direkter Eingriff in die Torsteuerung über das Portal nicht möglich. Sämtliche Aktivitäten, die von der Hörmann- Serviceabteilung über die Cloud angestossen werden, werden also manuell vom Betreiber am Tor bestätigt. Somit erfordert jede Änderung die ausdrückliche Einwilligung des Besitzers. Bei Brandschutztoren besteht ein höheres Risiko. Entfällt durch fehlende Wartung der Versicherungsschutz, ist die Haftung schnell existenzbedrohend. Zu beachten sind die zusätzlich mitgeltenden Normen, beispielsweise wenn das Tor Teil der Rauchabzugsanlage ist.

Fazit: Setzen Sie auf die Wartung

Die Wartung von Toren ist ein lukratives Geschäftsfeld. Sie ist (auch in der Schweiz) gesetzlich vorgeschrieben. Für den serviceorientierten Handwerksbetrieb ist Wartung daher nicht nur ein Auftrag, sondern auch ein Kundenbindungsinstrument. Wartungsverträge verbessern die Basisauslastung eines Betriebs. Weitsichtig geplant, können sie  insbesondere in auftragsschwachen Monaten den Arbeitsbestand sicherstellen. 

Sonderfall

Die Wartungspflicht gilt auch für private Garagentore, wenn diese mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet sind und an einem öffentlich zugänglichen Ort stehen. Zu empfehlen ist zumindest eine Information an den Privatkunden, im Idealfall lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie diese Info übergeben haben. 

Teckentrup: Services für Schweizerische Metallbauer

Teckentrup ist auch in der Schweiz mit vielen Services aktiv. Schulungen finden nach dem «Train-the-Trainer-Konzept» statt, also direkt auf der Baustelle.

Metallbaubetriebe, die als Partner mit Teckentrup zusammenarbeiten wollen, melden sich am besten direkt bei der Niederlassung in Wettingen.

Teckentrup Schweiz AG
Andreas Hauert
andreas.hauert@teckentrup.ch
www.teckentrup.ch

Der IGTAT (igtat.ch) bietet zudem ein breites Angebot an Weiterbildungs-Kursen – zum Beispiel zur Schliesskraftmessung von kraftbetätigten Toren.  ■

Wichtige Normen / Gesetze:

- Norm SN EN 12635 / SN EN 12453 und SN EN 13241-1.
- EKAS 6512 «Arbeitsmittel» Art. 32b VUV
- Produktsicherheitsgesetz 930.11 (PrSG)
- Bauproduktegesetz 933.0 (BauPG).
- Metaltec Suisse Merkblatt TK 008
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- BFU Türen und Tore
- Obligationenrecht Artikel 58

Das Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik enthält im im Kap. 2.23 wichtige Informationen zum Thema «Tore.»