Februar 2023
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Sicher in der Höhe

Transportwesen / Hubarbeitsbühnen

Hubarbeitsbühnen können das Arbeiten in der Höhe wesentlich erleichtern und sich positiv auf die Montageeffizienz auswirken. Jedoch birgt der Umgang mit Hubarbeitsbühnen auch gewisse nicht zu unterschätzende Gefahren. Ein sicherer Betrieb dieser Hilfsmittel erfordert einige wichtige Voraussetzungen. Dieser Beitrag nimmt Bezug auf die Grundlagen der Suva zum Umgang mit Hubarbeitsbühnen.


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Ein unfallfreier und erfolgreicher Einsatz von Hubarbeitsbühnen erfordert Planung. Sie hilft, schwere Unfälle wie Absturz, Einklemmen oder Kippen der Hubarbeitsbühne zu vermeiden.
Ein unfallfreier und erfolgreicher Einsatz von Hubarbeitsbühnen erfordert Planung. Sie hilft, schwere Unfälle wie Absturz, Einklemmen oder Kippen der Hubarbeitsbühne zu vermeiden.

 

Transportwesen / Hubarbeitsbühnen

Sicher in der Höhe

Hubarbeitsbühnen können das Arbeiten in der Höhe wesentlich erleichtern und sich positiv auf die Montageeffizienz auswirken. Jedoch birgt der Umgang mit Hubarbeitsbühnen auch gewisse nicht zu unterschätzende Gefahren. Ein sicherer Betrieb dieser Hilfsmittel erfordert einige wichtige Voraussetzungen. Dieser Beitrag nimmt Bezug auf die Grundlagen der Suva zum Umgang mit Hubarbeitsbühnen.

Text und Bilder: Redaktion / Quelle: Suva

Hubarbeitsbühnen sind heute bei Montagearbeiten kaum mehr wegzudenken. Sobald die Montagehöhe die Dreimetergrenze übersteigt, kein Baugerüst zur Verfügung steht oder der Montageort sonst schwer zugänglich ist, drängt sich die Hubarbeitsbühne auf. Ob eine senkrecht fahrende Bühne oder eine flexible Arbeitsplattform am Auslegerarm gefragt ist, hängt von der jeweiligen Baustellensituation ab. Für den sporadischen Gebrauch empfiehlt es sich, Hubarbeitsbühnen zu mieten. Die verschiedenen Anbieter beraten Sie gerne. Dies in Bezug auf die Wahl der Arbeitsbühne, den Umgang, die Schulung, die Bedienersicherheit und vieles mehr.

Sicherheit an oberster Stelle

Um Hubarbeitsbühnen als sichere und effiziente Arbeitsmittel nutzen zu können, muss ihr Einsatz sorgfältig geplant werden. Eine gute Planung hilft, schwere Unfälle wie Absturz, Einklemmen oder Kippen der Hubarbeitsbühne zu vermeiden. Deshalb sollte vor jedem Einsatz als Erstes abgeklärt werden, ob sich die vorgesehene Hubarbeitsbühne für den geplanten Einsatz auch wirklich eignet und welche Gefahren am Einsatzort bestehen. Ebenfalls wichtig ist, dass die vorgesehenen Mitarbeitenden für den Einsatz mit einer Hubarbeitsbühne ausgebildet sind und die Sicherheitsregeln kennen.  

Wer darf eine Hubarbeitsbühne bedienen?

Das Bedienen von Hubarbeitsbühnen gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren. Deshalb ist eine Ausbildung notwendig. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Hubarbeitsbühnen bedienen. Ausgenommen sind Lernende in Berufsausbildung mit definierter Ausnahme in der betreffenden Bildungsverordnung.
Wer eine Hubarbeitsbühne bedienen will, muss körperlich und geistig gesund sein (gutes Seh- und Hörvermögen), darf nicht unter einer Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht leiden und sollte über eine zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise verfügen. Schwindelfreiheit und technisches Verständnis bilden weitere Voraussetzungen.
Wenn Mitarbeitende diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen sie Hubarbeitsbühnen nicht bedienen. Bei massgeblichen Erkrankungen wie beispielsweise Epilepsie oder anderen körperlichen Erkrankungen empfiehlt sich eine Abklärung bei einem Arbeits- oder Hausarzt.

Erforderliche Ausbildung und Nachweis

Es braucht mehr als nur Schwindelfreiheit. Eine spezifische Ausbildung ist unabdingbar und trägt zu einem unfallfreien Betrieb bei. Alle Mitarbeitenden, die Hubarbeitsbühnen bedienen, müssen für die jeweilige Gerätekategorie ausgebildet sein. Die Hubarbeitsbühnen-Schulung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Im Anschluss erhalten die Teilnehmenden eine Ausbildungsbestätigung, die als Nachweis dient. Die Suva empfiehlt zudem, regelmässig die entsprechenden Auffrischungskurse zu besuchen.
Grundausbildungen werden von Trainingszentren, Herstellern oder Vermietern von Hubarbeitsbühnen angeboten. Die Betriebe haben die Freiheit, Bediener auch selber auszubilden, wenn die Firma über einen fachkundigen Ausbildner verfügt. Als fachkundig gelten insbesondere Personen mit einer Einweiser- oder Ausbildner-Ausbildung (siehe www.verbandvsaa.ch oder www.ipaf.org ).

 

«Grundausbildungen werden von Trainingszentren, Herstellern oder Vermietern von Hubarbeitsbühnen angeboten.»

 

Instruktion am Einsatzort

Wer den entsprechenden Typ der Hubarbeitsbühne zum ersten Mal bedient, benötigt eine Instruktion durch den Vermieter / Eigner. Auch bei schwierigen örtlichen Verhältnissen macht es Sinn, sich vor Ort vom Vermieter / Eigner instruieren zu lassen. Nicht nur die Funktionsweise des Arbeitsbühnen-Modells müssen die Bediener kennen, auch über die jeweils spezifischen Sicherheitsmassnahmen am Ort müssen sie Bescheid wissen. Die Instruktion erfolgt anhand der Betriebsanleitung des eingesetzten Hubarbeitsbühnenmodells und der Gefahrenermittlung am Einsatzort. Diese Instruktion ist zu dokumentieren.

Kontrolle am Einsatzort

Auch wenn der Einsatz einer Hubarbeitsbühne sorgfältig geplant wurde, sollten Unternehmer am Arbeitsort nochmals kontrollieren, ob ihre Mitarbeitenden die Arbeiten sicher ausführen können. Denn Abstürze oder kippende Arbeitsgeräte können schwere Verletzungen verursachen. Bei der Kontrolle ist darauf zu achten, dass sich die Hubarbeitsbühne für den geplanten Einsatz auch wirklich eignet. Tragfähigkeit und Beschaffenheit des Untergrundes sind zu kontrollieren. Es ist zu prüfen, ob wirklich nur ausgebildete Mitarbeitende die Hubarbeitsbühne bedienen. Zudem ist sicherzustellen, dass der Gefahrenbereich am Boden abgesperrt ist, sodass herabfallende Gegenstände niemanden verletzen können.
Mit der «Checkliste Hubarbeitsbühnen Teil 2: Kontrolle am Arbeitsort» der Suva kann anhand von 16 Fragen vor jedem Einsatz festgestellt und geprüft werden, ob die Sicherheit beim Betrieb der Hubarbeitsbühne gewährleistet ist.

Wesentliche Gefahren

Bei mangelhafter Planung birgt der Einsatz von Hubarbeitsbühnen aber auch Gefahren wie:
• Absturz von Personen;
• Umkippen der Hubarbeitsbühne;
• Einklemmen von Personen zwischen Hubarbeitsbühne und festen Einrichtungen;
• Verletzungen durch herunterfallende Gegenstände.

Auch wenn nicht jeder Einsatz so hoch über Boden stattfindet, das Bedienen von Hubarbeitsbühnen gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren.
Auch wenn nicht jeder Einsatz so hoch über Boden stattfindet, das Bedienen von Hubarbeitsbühnen gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren.

 

Wichtige Sicherheitshinweise

Zu den wesentlichen Prüfungs- und Einhaltekriterien oder Fragen gehören:
• Die Hubarbeitsbühne muss für den geplanten Einsatz geeignet sein.
• Hubarbeitsbühnen dienen ausschliesslich dazu, höher gelegene Arbeitspositionen zu erreichen. Die Hubarbeitsbühne darf in angehobenem Zustand weder betreten noch verlassen werden, ausser die Bühne ist speziell dafür gebaut.
• Arbeitshöhe und seitliche Reichweite müssen ausreichen, um die Arbeiten ohne zusätzliche Steighilfen wie Leitern oder Podeste auszuführen.
• Die verwendete Hubarbeitsbühne muss für die Bodenverhältnisse am Einsatzort (befestigt, unbefestigt, Neigung des Terrains usw.) geeignet sein.
• Hubarbeitsbühnen mit Verbrennungsmotoren dürfen nicht in geschlossenen Räumen eingesetzt werden, ausser die Lüftung ist gewährleistet.
• Für den Notfall am Einsatzort ist eine Hilfsperson zu bezeichnen, die im Bedienen der Notabsenkeinrichtung instruiert wurde.  ■

Wichtiger Hinweis

Ergänzende Informationen und den Zugang zu hilfreichen Checklisten, zu gesetzlichen Bestimmungen, zu Ausbildungshinweisen und vielem mehr finden Sie hier:   www.suva.ch Suchbegriff: Hubarbeitsbühne

 

Das Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik enthält im Kap. 1.15 wichtige Informationen zum Thema «Arbeitssicherheit».