März 2021
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Pensionskasse – ein Vergleich lohnt sich

PROMEA

Die sozialpartnerschaftlich geführte zweite Säule ist ein wichtiger Bestandteil des Drei-Säulen-Systems der Schweiz. Deshalb ist die Wahl der richtigen Pensionskasse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehr wichtig. Wir skizzieren einige Überlegungen, die Sie sich vor einem allfälligen Pensionskassenwechsel machen sollten.


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Bei der Wahl der Pensionskasse geht es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber um viel Geld. Es lohnt sich, verschiedene Anbieter zu vergleichen.
Bei der Wahl der Pensionskasse geht es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber um viel Geld. Es lohnt sich, verschiedene Anbieter zu vergleichen.

PROMEA

Pensionskasse – ein Vergleich lohnt sich

Die sozialpartnerschaftlich geführte zweite Säule ist ein wichtiger Bestandteil des Drei-Säulen-Systems der Schweiz. Deshalb ist die Wahl der richtigen Pensionskasse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehr wichtig. Wir skizzieren einige Überlegungen, die Sie sich vor einem allfälligen Pensionskassenwechsel machen sollten.

Text: Patric Spahr, Leiter PROMEA Pensionskasse

Die richtige Pensionskasse auszuwählen, ist für ein Unternehmen eine grosse Herausforderung. Der Arbeitgeber muss dabei berücksichtigen, dass der Entscheid, eine bestehende Anschlussvereinbarung aufzulösen und sich einer neuen Pensionskasse anzuschliessen, immer mit dem Einverständnis des Personals oder der allfälligen Arbeitnehmervertretung zu erfolgen hat. Sonst ist die Kündigung der Anschlussvereinbarung nicht gültig. In einem kürzlich gefällten Urteil hat das Bundesgericht diese gesetzlichen Bestimmungen bestätigt (Artikel 11 BVG).

Beiträge und Leistungen vergleichen

Falls Sie einen Wechsel der Pensionskasse überprüfen möchten, ist es wichtig, dass Sie den bestehenden Vorsorgeplan mit dem Vorsorgeplan der neuen Pensionskasse vergleichen können. Für den Vergleich ist es einfacher, wenn die beiden Vorsorgepläne in Bezug auf die versicherten Leistungen (Tod und Invalidität) und die Altersgutschriften identisch sind. So können Sie die Risikobeiträge und Verwaltungskostenbeiträge miteinander vergleichen. Hier werden Sie feststellen, dass es grosse Differenzen geben kann. Gerade bei den Vollversicherungslösungen können die Risikobeiträge und Verwaltungskostenbeiträge gegenüber autonomen Versicherungslösungen um einiges höher sein. Wichtig ist auch, dass Sie sich bei der neuen Pensionskasse erkundigen, ob bei einer späteren Kündigung der Anschlussvereinbarung zusätzliche Auflösungskosten entstehen. 

Was weiter zu beachten ist

Weitere Parameter für den Vergleich, welche grundsätzlich auf den Websites der betreffenden Pensionskassen zu finden sind, sind der reglementarische Umwandlungssatz, der Zinssatz für die Verzinsung der reglementarischen Altersguthaben der vergangenen Jahre, das Vorsorgereglement und das Teilliquidationsreglement. Ebenfalls können viele Informationen den Geschäftsberichten entnommen werden. Der Vergleich des Deckungsgrades der Pensionskassen ist nur beschränkt aussagekräftig, da hier auch der technische Zinssatz und die verwendeten technischen Grundlagen der Pensionskassen berücksichtigt werden müssen.  

Versicherungsvermittler (Berater und Broker/Makler)

Auf dem Markt der beruflichen Vorsorge finden sich viele Versicherungsvermittler, die Beratungen für Unternehmen anbieten. Wichtig ist, dass diese unabhängig sind und Sie wirklich neutral und fachlich kompetent über einen eventuellen Wechsel der Pensionskasse beraten können. Im Zusammenhang mit der Botschaft des Bundesrates zur Optimierung in der zweiten Säule ist zudem das aktuelle Courtagen-Modell, bei dem die Pensionskasse des Arbeitgebers den Broker/Makler für seine  Dienstleistungen entschädigt, in Frage gestellt.  

Die PROMEA Pensionskasse ist in Form einer autonomen Gemeinschaftsstiftung die Verbandspensionskasse des Metallbaus, der Landtechnik und der Hufschmiede. Mitstifter der PROMEA Pensionskasse sind der AM Suisse sowie die Gewerkschaften Unia und Syna. Wir beraten und begleiten Sie gerne bei den Entscheidungen, welche die berufliche Vorsorge Ihres Unternehmens betreffen. 

www.promea.ch

Wussten Sie schon… dass immer mehr Personen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen versichert sind?

Verwalteten früher viele betriebseigene Pensionskassen die Vorsorgegelder der eigenen Mitarbeitenden, nimmt die Anzahl dieser Stiftungen stetig ab. Ende 2019 waren über 70 % der total 4,3 Millionen aktiv versicherten Personen in der Schweiz bei einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung versichert. Dies sind Pensionskassen, an welche verschiedene Arbeitgeber angeschlossen sind.     ■