Juli 2022
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Neue SIA-Abdichtungsnormen

Relevant für den Metallbau

Die Normen SIA 271 und 274 wurden überarbeitet. Beide Normen sind für Metallbauer*innen wichtig, da diese unter anderem die Abdichtung der Bauanschlüsse von Fassaden, Fenstern und Türen regeln.


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Wer Fenster und Türen verbaut, sollte wissen: Seit November 2021 gelten zwei neue Normen.
Wer Fenster und Türen verbaut, sollte wissen: Seit November 2021 gelten zwei neue Normen.

 

Relevant für den Metallbau

Neue SIA-Abdichtungsnormen

Die Normen SIA 271 und 274 wurden überarbeitet. Beide Normen sind für Metallbauer*innen wichtig, da diese unter anderem die Abdichtung der Bauanschlüsse von Fassaden, Fenstern und Türen regeln.

Text und Bilder: Daniel Leuenberger, Technische Kommission Metaltec Suisse / Grafik: SIA

Für die Lebensdauer eines Bauwerks spielt die Abdichtung der einzelnen Bauteile und deren Schnittstellen eine entscheidende Rolle. Nur mit einer gemäss dem Stand der Technik geplanten und fachgerecht ausgeführten Abdichtung, können die Bauteile ihre Funktionen erfüllen und Bauschäden verhindert werden.
Diesem Zweck dienen die beiden folgenden, seit November 2021 geltenden Normen:
• SIA 271 Abdichtungen von Hochbauten (ersetzt SIA 271:2007)
• SIA 274 Abdichtungen von Fugen in Bauten – Projektierung und Ausführung (ersetzt SIA 274:2010 und SIA 284:2011)

Was regelt die Norm SIA 271:2021?

Diese Norm beschreibt die Projektierung, die Materialien und die Ausführung von nicht befahrbaren Flachdachabdichtungen, inklusive deren Entwässerung sowie An- und Abschlüsse im Hochbau.

Nicht Gegenstand dieser Norm sind:
- Abdichtung von Innenräumen. Es gilt neu SIA 271/1 (in Erarbeitung).
- Abdichtungen unter Terrain bei Aufbauten grösser als 0,50 m. Es gilt SIA 272.
- Fugenabdichtungen. Es gilt SIA 274.
- Dächer mit einer Neigung, die eine überlappend verlegte oder gefalzte Deckung zulässt. Es gilt SIA 232/1. 

Für den Metallbau wichtige Änderungen gegenüber der Vorgängerversion

Die Minimalanforderungen an das Gefälle und die Höhen der Anschlüsse und Aufbordungen von Flachdächern wurden von der Ausgabe 2007 unverändert übernommen. Neu sind jedoch folgende, für den Metallbau bedeutsame Regeln dazu gekommen:

Dampfbremse unter Fenstern und Türen
Neu muss bei Betondecken im Neubau die Dampfbremse zur Verhinderung der Feuchtewanderung von der Decke zu Fenstern und Türen unter dem Rahmen durchgeführt sowie aussen 300 mm und innen 100 mm breit aufgeschweisst oder aufgeklebt werden (Bild 2).
  

Bild 2: Ausbildung der Dampfbremse im Neubau unter Fenstern und Türen.
Bild 2: Ausbildung der Dampfbremse im Neubau unter Fenstern und Türen.

 

Einschränkungen betreffend Holzwerkstoffe in Fenster- und Türsockel
Bei Flachdach-Anschlusshöhen über 25 mm ab Nutzschicht (1) sowie bei offenen Gehbelägen und Nutzschichten (2) sind maximal 80 mm hohe Rahmen aus Holz oder Holzwerkstoffen zulässig. Darunter sowie generell bei niedrigeren Anschlusshöhen dürfen im Fenster- oder Türsockel mit Ausnahme einer raumseitigen, maximal 15 mm dicken Schicht keine Holzwerkstoffe und zellulosehaltigen Materialien mehr verbaut werden. Die hier eingesetzten Materialien dürfen keine Feuchtigkeit aufnehmen und müssen biologisch nicht abbaubar sein. Diese Einschränkungen betreffend Holzwerkstoffe in Fenster- und Türsockeln im Bereich der Flachdachaufbordung wurden aufgrund einiger in den letzten Jahren aufgetretener Schadenfälle in die Norm aufgenommen (Bild 3).
  

Bild 3: Schadenfall an Metall-Fenstersockel mit eingebauten Grobspanplatten (OSB-Platten).
Bild 3: Schadenfall an Metall-Fenstersockel mit eingebauten Grobspanplatten (OSB-Platten).

 

Rinnen vor Fenstern und Türen bei Anschlusshöhen unter 60 mm
Wie bisher ist bei weniger als 60 mm Anschlusshöhe ab Oberkante Nutzschicht (1) eine durchlaufende Sicherheitsrinne mit mind. 30 mm Höhe und einem Entwässerungsquerschnitt von mind. 2000 mm² einzubauen. Die Rinne ist direkt in einen Regenwassereinlauf oder ausserhalb des Gebäudes zu entwässern.

Neu kann in folgenden Fällen auf diese Rinne verzichtet werden:
- Wenn bei offenen Gehbelägen und Nutzschichten (2) vor der Schwelle eine mindestens 10 mm breite Fuge vorhanden ist, die in das offene Gehbelag-Tragsystem entwässern kann.
- Wenn die Tiefe der gedeckten Fläche bis zur Schwelle grösser ist als die Höhe zwischen Nutzschicht (1) und Vordachunterkante (Bild 4, Figuren 19 und 20).
- Bei überdachten Balkonen und Laubengängen mit einer durchgehenden Überlaufkante von 25 mm unterhalb der Anschlusshöhe bei der Türschwelle (Bild 5, Figur 21), nicht jedoch, wenn die Überlaufkante erhöht ist (Bild 5, Figur 22).

Figur 19  Tiefe zur Schwelle > a. Figur 20  Tiefe der seitlichen Schwelle < a.   Bild 4: Rinne vor Fenstern und Türen in Abhängigkeit von der Tiefe der gedeckten Fläche bis zur Schwelle.
Figur 19  Tiefe zur Schwelle > a. Figur 20  Tiefe der seitlichen Schwelle < a.   Bild 4: Rinne vor Fenstern und Türen in Abhängigkeit von der Tiefe der gedeckten Fläche bis zur Schwelle.

 

Figur 21 Freie Überlaufkante.  Figur 22 Überlaufkante erhöht.   Bild 5: Rinne vor Fenstern und Türen in Abhängigkeit von der Überlaufkante bei überdachten Balkonen und Laubengängen.
Figur 21 Freie Überlaufkante.  Figur 22 Überlaufkante erhöht.   Bild 5: Rinne vor Fenstern und Türen in Abhängigkeit von der Überlaufkante bei überdachten Balkonen und Laubengängen.

Was regelt die Norm SIA 274:2021?

Diese beschreibt die Projektierung, die Materialien und die Ausführung von nicht befahrbaren Fugenabdichtungssystemen im Hochbau, über und unter Terrain.
Nicht Gegenstand dieser Norm sind hingegen unter anderem Verglasungsfugen, Fugen in hinterlüfteten Fassaden oder Vorhangfassaden, Fugen mit Feuerwiderstand und Fugen ohne Dichtfunktion.

Für den Metallbau wichtige Änderungen gegenüber der Vorgängerversion

Begriff «Wartungsfuge» gelöscht
Wegen Missbrauchs wurde der in der Ausgabe 2010 beschriebene Begriff «Wartungsfuge» gestrichen. Neu wird für solche Fugen eine Nutzungsvereinbarung mit einem Instandhaltungskonzept verlangt. Dazu sind vom Projektierenden das Nutzungskonzept und die Funktionen der Fugenabdichtungen, Kontrolle und Unterhalt sowie zu erwartende Beanspruchungen wie z.B. Brandverhalten, Witterung, Chemikalien und Umwelt zu definieren. Das Abdichtungssystem ist so zu planen, dass Kontrolle und Unterhalt sichergestellt sind. Ist dies nicht möglich, muss die Dichtheit vor der Abdeckung auf geeignete Art und Weise geprüft werden.

Abdichtung mit Dichtstoff: Bewegungsfugen mindestens 10 mm breit
Bewegungsfugen mit Dichtfunktion müssen neu eine Fugenbreite von mindestens 10 mm bis maximal 35 mm aufweisen und dürfen nicht beschichtet werden.

Fazit

Die beiden neuen Normen SIA 271 und 274 enthalten für den Metallbau relevante Regeln, welche bei der Planung und Montage zu beachten sind und Bauschäden zu vermeiden helfen. Beide Normen können beim SIA bezogen werden: www.webnorm.ch     ■

Glossar

1) Nutzschicht
Oberste Schicht eines Abdichtungssystems, die eine Nutzung ermöglicht.

2) Offene Gehbeläge und Nutzschichten
Beläge, die auf offenen Tragsystemen (z.B. Stelzlager) verlegt sind und einen Fugenanteil von mindestens 1 m Länge je m² Fläche sowie eine Mindestbreite der Fugen von 3 mm aufweisen.

 

Das Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik enthält im Kap. 2.1 wichtige Informationen zum Thema «Fenster».