Oktober 2022
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Neue Normenreihe

Einbruchhemmung

Seit Januar 2022 gilt in der Schweiz zur Einbruchhemmung die neue Normenreihe SN EN 1627, SN EN 1628, SN EN 1629 und SN EN 1630. Der Beitrag erläutert die wesentlichen Kriterien.


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Die Anzahl der Einbrüche ist während der vergangenen 10 Jahre stark zurückgegangen. Dieser Erfolg ist auch auf die Normenarbeit zurückzuführen.
Die Anzahl der Einbrüche ist während der vergangenen 10 Jahre stark zurückgegangen. Dieser Erfolg ist auch auf die Normenarbeit zurückzuführen.

 

Einbruchhemmung

Neue Normenreihe

Seit Januar 2022 gilt in der Schweiz zur Einbruchhemmung die neue Normenreihe SN EN 1627, SN EN 1628, SN EN 1629 und SN EN 1630. Der Beitrag erläutert die wesentlichen Kriterien.

Text: Marco Süss, Vize Präsident - Verband Schweizerische Türenbranche VST / Bilder: Glutz AG

2012 gab es noch mehr als 60 000 Einbruchdiebstähle in der Schweiz, seither ist diese Zahl rückläufig. Im Jahr 2021 verzeichnete die polizeiliche Kriminalstatistik gerade noch 31 186 Straftaten in Zusammenhang mit Einbrüchen. Dies entspricht einem Rücklauf während der vergangenen zehn Jahre von nahezu 50%. Dieses Ergebnis ist unter anderem auch ein Erfolg der Normarbeit, der Prüfinstitute, der Beschlaghersteller und nicht zuletzt auch der Tür- und Fensterindustrie, die es den Einbrechern gemeinsam immer schwerer machen.

Gründe für die Überarbeitung der Normreihe EN1627-1630

Normen werden grundsätzlich alle 5 Jahre auf ihre Gültigkeit überprüft und wenn nötig angepasst. Durch diese Überprüfung wird dem technischen Fortschritt Rechnung getragen. Die letzte Anpassung der SN EN1627 datiert auf das Jahr 2011. Bei der SN EN 1627 war eine Überarbeitung längst überfällig. Zum einen gab es bei den zitierten Normen Neuerungen und zum anderen ist bei der Entwicklung der elektronischen und mechatronischen Komponenten viel passiert.
Bei der Ausgabe 2011 konnte man sich mehr oder weniger zu Recht darauf berufen, dass solche Verbindungen bei einbruchhemmenden Elementen eher Ausnahmen sind. Auch gab es noch sehr wenige Normen für die elektronischen sowie mechatronischen Produkte. Heute ist der Trend Elektronik ein fester Bestandteil in den Gebäuden geworden. Von einfachen Lösungen im Wohnbau wie beispielsweise «Smart Home» bis hin mit Funktionen zu komplexen Überwachungen, automatisches öffnen/schliessen oder kontrolliertem Zugang der einzelnen Türen möchte man heute nicht mehr missen.
Deshalb sollten neben notwendigen und sinnvollen Bereinigungen und Ergänzungen auch elektronische Sicherheitssysteme im Anwendungsbereich der Norm berücksichtig werden. Leider ist es der europäischen Normarbeit nicht gelungen die elektronischen Sicherheitssysteme zu behandeln. Darum wurde Anhang E – in dem die Sicherheitssysteme behandelt werden sollten – wegen der Komplexität wieder weggelassen.
  

Was ändert sich gegenüber der SN EN 1627:2011?

Die Norm hat sich nicht grundlegend geändert. Am Konzept der statischen, dynamischen wie auch an der manuellen Prüfung wird grundsätzlich festgehalten. Man hat Unschärfen bei der Durchführung der Prüfung konkretisiert und die zitierten Normen dem aktuellen Stand angepasst. Zusätzlich werden mechatronische und elektronische Komponenten mit einbezogen allerdings nicht die Steuerung (dies wäre im «Anhang E» bearbeitet worden).
Das Kapitel 6 behandelt die technische Vorgabe der Baubeschläge. Neu gibt es für den Hersteller zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit besteht darin, dass der Hersteller geprüfte Baubeschläge verwendet. In Tabellen sind die Anforderungen der möglichen Baubeschläge aufgelistet. So ist klar definiert, welcher Prüfnachweis der einzelnen Normen bei den jeweiligen RC Klassen benötigt wird. Der Vorteil dieser Prüfung besteht darin, dass gleichwertig geprüfte Baubeschläge untereinander ausgetauscht werden dürfen.
  

Ausschnitt der Tabelle «Verschlusssicherheit» EN1627:2021.
Ausschnitt der Tabelle «Verschlusssicherheit» EN1627:2021.

 

Als Beispiel: Stelle 7 im Überblick
Als Beispiel: Stelle 7 im Überblick

 

 

Die zweite Variante ermöglicht es dem Hersteller, Beschläge zu verwenden, für diese es keine Einzelnachweise gibt. In diesem Fall werden Türen mit ungeprüften Beschlägen als zusammengehörende Einheit am Stück geprüft. Die Beschläge müssen im System mit der Tür den definierten Prüfungen standhalten. Anders als bei der üblichen ersten Methode dürfen hier die Beschläge nicht ausgetauscht werden.
Erwähnenswert ist auch, dass die Norm neu explizit berücksichtigt, dass auch Beschläge mit einem Schliessmechanismus oder Fenstergriffen ohne Schlüssel zum Einsatz kommen dürfen und dass dies entsprechend berücksichtigt werden muss. Unter dieser etwas sperrigen Bezeichnung finden sich beispielsweise Türen mit Fluchtwegeigenschaften. Diese Türen müssen auch im verschlossenen Zustand, beispielsweise im Brandfall, in Fluchtrichtung einfach zu öffnen sein. Bei den Prüfungen zum Einbruchschutz muss deshalb auch nachgewiesen werden, dass der Durchgriff mit Hand oder Schraubenzieher durch das Türblatt oder eine Verglasung verhindert wird.
Bei elektromechanisch oder mechatronisch gesteuerten Verriegelungssystemen reicht möglicherweise bereits ein sehr kleines Loch, um das Kabel zu manipulieren und den Öffnungsvorgang auszulösen. Ausschlaggebend ist, dass es inzwischen vielfältige Möglichkeiten der Ansteuerung oder der Vernetzung dieser Komponenten mithilfe elektronischer Sicherheitssysteme oder Zutrittskontrollsysteme gibt. Dies muss bei den Prüfungen berücksichtigt werden. Auf europäischer Ebene wird dies leider nicht behandelt. Der SIA hat deshalb im Nationalen Anhang zur SN EN 1627 Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit dieser Lücke aufgenommen

Was bedeutet die Änderung für Fenster- und Türenhersteller?

– RC-Klassen bleiben bestehen.
– Zur früheren Klasse RC1N kommt neu RC 1 dazu. Bei RC1 wird zusätzlich zu RC1N eine Verglasung P2A verlangt.
– Alle Nachweise die nach der der Norm 1627:2011 geprüft wurden, behalten ihre Gültigkeit und können übernommen werden.
– Bei neu zu prüfenden Elementen mit Fluchtweganforderungen oder nicht abschliessbaren Fenstergriffen muss der Durchgriff nach den definierten Vorgaben erfüllt werden.
– Für Oberlichter und Seitenteile gibt es eine neue Schablone von 660 mm x 150 mm. Zusätzlich werden die Prüfungen mit den Schablonen zukünftig als Volumenkörper und nicht mehr als Platten durchgeführt.
– Bei Türen mit elektromechanischen oder motorischen Schlössern muss ein Angriff über das Kabel verhindert werden. Wenn dies nicht mit dem Türelement erfüllt werden kann, braucht es bereits ab RC1 zwingend einen Manipulationsschutz – ab RC3 ist immer ein Manipulationsschutz zu verwenden.
(Auszug SN EN 1627 Figur 1 Nationaler Anhang)

 

1. Elektromechanisches Schloss. Kabel oder Komponenten gesichert, mechanisch 2. Abfrageeinheit für ein Berechtigungsmedium oder elektrisch oder im geschützten Bereich3. Signalleitung zur Steuerung 4. Steuerung / Freigabeeinheit, Kabel ungesichert5. Anschlusskabel zu Schloss6. Kabelübergang7. Klemmkasten / Stromversorgung8. Externe Steuerung / Externes Freigabesignal z.B. COM / NO / NC9. Steuerkabel10. (rot markiert: Manipulationsschutz
1. Elektromechanisches Schloss. Kabel oder Komponenten gesichert, mechanisch
2. Abfrageeinheit für ein Berechtigungsmedium oder elektrisch oder im geschützten Bereich
3. Signalleitung zur Steuerung
4. Steuerung / Freigabeeinheit, Kabel ungesichert
5. Anschlusskabel zu Schloss
6. Kabelübergang
7. Klemmkasten / Stromversorgung
8. Externe Steuerung / Externes Freigabesignal z.B. COM / NO / NC
9. Steuerkabel
10. (rot markiert: Manipulationsschutz

 

Fazit

Auch wenn einige Anforderungen an die Beschläge in Texten definiert waren, werden vielfach Beschläge verwendet, die in geprüften Elementen nicht verwendet werden dürfen. Mit den Tabellen – die neu auch elektronische Komponenten beinhalten – wird die grosse Beschlagswelt gruppierter und übersichtlicher. Jetzt ist klar definiert, was eingesetzt werden darf.
Elektronik und Fluchtweganforderungen werden heute bei Prüfungen einbezogen, was bei der alten Norm nicht berücksichtigt wurde. Einbruchschutz und Fluchtweg ist nicht immer einfach umzusetzen, dies sind zwei Gegensätze, die es zu beachten gilt.  ■