Dezember 2021
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Menschen und Werte aktiv schützen

Gebäudesicherheit

Ein Gebäude sicher zu machen, ist eine komplizierte Aufgabe. Zunehmende Sicherheitsansprüche und einige Gesetze und Vorschriften sind zu beachten. Hinzu kommen noch die Vorgaben von Versicherern und die Komplexität der technischen Möglichkeiten. Damit so wenig wie möglich «passiert», dafür sorgt ein umsichtiges Sicherheitskonzept. Mehr über die wichtigsten Kriterien zur Gebäudesicherheit erfahren Sie im Beitrag:


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Die Schiebetür mit Geze-Slimdrive SL RC2 beispielsweise erhöht die Einbruchsicherheit.
Die Schiebetür mit Geze-Slimdrive SL RC2 beispielsweise erhöht die Einbruchsicherheit.

Gebäudesicherheit

Menschen und Werte aktiv schützen

Ein Gebäude sicher zu machen, ist eine komplizierte Aufgabe. Zunehmende Sicherheitsansprüche und einige Gesetze und Vorschriften sind zu beachten. Hinzu kommen noch die Vorgaben von Versicherern und die Komplexität der technischen Möglichkeiten. Damit so wenig wie möglich «passiert», dafür sorgt ein umsichtiges Sicherheitskonzept. Mehr über die wichtigsten Kriterien zur Gebäudesicherheit erfahren Sie im Beitrag:

Text und Bilder: Geze.ch

Jedes Gebäude ist verschieden, genauso wie die Menschen, die es nutzen. Und die Güter, die dort hergestellt oder gelagert werden. Daher unterscheiden sich auch die Risiken und Gefährdungen. Wer als Verantwortlicher für die Sicherheit eines Gebäudes zuständig ist, betrachtet bei einer Analyse alle Risiken und Schutzziele. Zusammen mit gesetzlichen Anforderungen und den Auflagen der Versicherer entsteht daraus ein Sicherheitskonzept für das Gebäude.
Für Sonderbauten, z.B. öffentliche Gebäude, Kindergärten, Industriebauten, Bürokomplexe, Hochhäuser, Hotels, Einkaufszentren, Schulen, aber auch Krankenhäuser und Pflegeheime fallen die Sicherheitsmassnahmen dabei anders aus als für Privatbauten. Es kommt auch immer darauf an, wie viele Personen sich im Gebäude aufhalten, ob sie in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind und ob sie sich dort auskennen.

Mögliche Risiken
• Brand / Explosion
• Elektrische und mechanische Fehler
• Gefahrstoffe
• Spionage/Sabotage
• Diebstahl
• Einbruch / Vandalismus
• Überfall

Sicherheitskonzept für Gebäude – was gehört dazu?

Ein Sicherheitskonzept umfasst alle auf die Wünsche, Anforderungen und Schutzziele abgestimmten vorbeugenden oder schadensmindernden Massnahmen. Dies sind vor allem Brandschutzmassnahmen, Fluchtwegsicherung, Entrauchungsanlagen, Zutrittskontrolle und Einbruchsicherungen. Das Sicherheitskonzept für die Gebäudenutzung muss mit dem Gesamtsicherheitskonzept der Institution abgestimmt sein. Es sollte regelmässig aktualisiert werden. Vor allem dann, wenn sich Änderungen in der Gebäudenutzung ergeben, also beispielsweise nach organisatorischen Änderungen.  

Absicherung von automatischen Türen und Fenstern
Wenn Gebäude automatische Türen und Fenster haben, ist der Betreiber verantwortlich für deren Verkehrssicherheit. Nach der europäischen Norm SN EN 16005 zur Nutzungssicherheit für automatische Türen sind Massnahmen zur Absicherung von Gefahrenstellen erforderlich, durch:
• Vermeiden von Quetschen, Scheren, Stossen, während des Öffnens und des Schliessens durch Sensorik (Sensoren für die Anwesenheitserkennung)
• Sicherheitsabstände gegen Quetschen und Einziehen
• Kraftbegrenzung der Flügelkräfte

Brandschutz
Nach den Bauordnungen der Länder müssen bauliche Anlagen hinreichend feuersicher geplant, errichtet und unterhalten werden. Beim baulichen Brandschutz geht es vor allem um verwendete Bauteile und Baustoffe, sowie die Planung und Erstellung ausreichender Flucht- und Rettungswege für Menschen und Tiere.

Flucht- und Rettungswege
Personen nutzen Fluchtwege im Gefahrenfall – also zum Beispiel bei einem Brand oder in Paniksituationen –, um ein Gebäude sicher und schnell zu verlassen. Diese müssen bereits bei der Planung eines Gebäudes festgelegt werden. Ein kleineres Gebäude mit weniger Durchgangsverkehr hat dabei andere Anforderungen als beispielsweise ein grosses Einkaufscenter mit viel Durchgangsverkehr. Menschenmassen benötigen mehr Platz und flüchten anders als wenige Personen.
Alle Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen sind als Fluchttüren oder Notausgänge zu konstruieren. Sie sind dementsprechend zu kennzeichnen und mit Fluchttürverschlüssen gemäss den europäischen Normen auszustatten. Sie müssen jederzeit uneingeschränkt nutzbar sein. Rettungswege müssen zur Orientierung eindeutig und gut sichtbar gekennzeichnet und beschildert sein.

Feuerschutzabschlüsse
In den Vorschriften ist geregelt, ob und wo Feuerschutzabschlüsse (Brandschutztüren) in Gebäuden nötig sind. Sie sollen Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer sichern. Daher müssen sie immer oder zumindest im Brandfall kontrolliert geschlossen werden.
Wenn Brandschutztüren zusätzlich als Fluchtwege dienen sollen, müssen sie sich jederzeit öffnen lassen. Damit sie gleichzeitig ihre Funktion als Feuerschutzabschluss erfüllen, brauchen sie spezielle Verschlüsse, die die Türen nach dem Öffnen wieder automatisch schliessen und auch geschlossen halten – und das selbst ohne Strom. So soll verhindert werden, dass sie sich nicht öffnen lassen und so Flucht unmöglich machen. Oder alle aufgehen und damit Einbrüche möglich werden.

Zutrittskontrolle und Fluchtwegsicherung
Zur Gebäudesicherheit gehört auch der Schutz von Gebäuden, Räumen, Daten und Sachwerten vor unberechtigtem Zutritt bzw. Zugriff. Es geht darum, nur berechtigten Personen einen Zugang zu bestimmten Bereichen in Gebäuden oder geschützten Arealen zu gewähren. Dies betrifft meist sensible Abschnitte wie z.B. Rechenzentren, Reinräume, Firmenbereiche, Flughäfen, Banken etc. Hier legt der Betreiber fest, wer wann wohin darf – auch zu bestimmten Uhrzeiten.
Im Notfall muss ausserdem jeder herauskommen können – aber nicht jeder hinein. Hier greifen Fluchtwegsicherungssysteme: Sie schaffen den Spagat zwischen kontrolliertem Zugang und Notöffnungen mit Alarmierung (per Nottaste) im Notfall.

Einbruchhemmung durch widerstandsfähige Türen und Fenster
Hält die Zutrittskontrolle bereits viele Unberechtigte fern, geht es bei der Gebäudesicherheit auch um mechanische Einbruchsicherheit. Türen und Fenster müssen angemessenen Schutz zum Beispiel vor Einbruch bieten. Aus dem Schutzziel des zu sichernden Bereichs und dem Schutzbedarf der Nutzer lässt sich eine Auswahl der angemessenen Ausführung von Türen und Fenstern treffen.
Nach der Norm DIN EN 1627:2011-09 «Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse – Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung» sind die Bauelemente in Widerstandsklassen (Resistance Class, RC) eingeordnet. Türen gemäss der Klassifizierungen RC 1 bis RC4 bieten aufgrund ihrer Stabilität einen höheren Schutz gegen Einbruch.

Meldesysteme
Komplettiert wird ein Sicherheitskonzept durch detektierende und überwachende Massnahmen. Diese sorgen dafür, dass sowohl schadenbringende Ereignisse wie auch zufällige oder vorsätzliche Versuche, Schutz- und Sicherungsmassnahmen zu überwinden, möglichst frühzeitig bemerkt werden. So können z.B. Rauchmelder Brände frühzeitig erkennen und entsprechende Alarme auslösen. Einbruchmeldeanlagen zeigen beispielsweise Einbruchsversuche, Türwächter bei Notausgängen machen per Alarmsignal auf unbefugte Benutzung aufmerksam.  ■

www.geze.ch

Das Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik enthält im Kap. 2.3.1 wichtige Informationen zum Thema «Metalltüren».