Brandschutz
Hersteller von Brandschutztüren: Achtung, Kontrolle!
Hersteller von Brandschutztüren, -toren und -fenstern müssen die Einhaltung der verpflichtenden Normen SN EN 16034 und EN 14351-1 und die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) zertifizieren lassen und dokumentieren können. Ein Mitgliedsbetrieb gab Metaltec Suisse bekannt, dass es bei einer Kontrolle zu Beanstandungen gekommen war.
Türen, Tore und Fenster für den Aussenbereich mit Feuer- oder Rauchschutzeigenschaften müssen nach der Norm SN EN 16034 zertifiziert sein (nur bei Produkten im Innenbereich genügt vorerst noch die Norm SN EN 14351-2). Für Metallbaubetriebe, die Brandschutztüren für den Aussenbereich herstellen, ist die europaweit harmonisierte Norm SN EN 16034 verpflichtend, und dies bereits seit Ende 2019. Damals endete die Koexistenzphase mit älteren nationalen Zulassungen und Konformitätserklärungen. Der Branchendachverband Metaltec Suisse hatte damals eine Informationskampagne gestartet und zu diesem Zweck eine Branchenlösung erarbeitet. Die Zertifizierung muss bei einer notifizierten Stelle, zum Beispiel SIPIZ, erfolgen. Metaltec Suisse bietet dazu Vorbereitungskurse an, in denen die Grundlagen vermittelt und Vorlagen zur Verfügung gestellt werden. Ein Hersteller von Brandschutzprodukten muss die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) im Betrieb umsetzen und diese zertifizieren lassen.
Das BBL führt Kontrollen durch
Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) ist zuständig für die Überprüfung der Herstellerbetriebe und Vertreiber in der Schweiz. Dazu führt das BBL so genannte Marktüberwachungsverfahren durch. Bei einer Kontrolle muss der Betrieb Dokumente vorlegen und die ständige interne Kontrolle der Produktion korrekt dokumentieren können. Dem Fachverband Metaltec Suisse wurde ein Fall bekannt, wo ein Mitgliedsbetrieb nicht auf Anhieb alle nötigen Nachweise erbringen konnte.
Das BBL fordert in einem ersten Schritt schriftlich die technische Dokumentation und die Leistungserklärung ein. Je nach Produkt enthalten diese auch Sicherheitsinformationen, EI30-Prüfnachweis etc., Belege von Beschriftung und Kennzeichnung sowie Einbau-, Wartungs- und Bedienungsanleitungen.
Oft mangelndes Bewusstsein
«Wenn ein Hersteller uns lediglich die Kundenbroschüre zusendet, hat offensichtlich jemand etwas falsch verstanden», erklärt Christoph Wüthrich von den Marktüberwachungsbehörde BBL. Dann wird dem Betrieb in einem zweiten Schritt eine angemessene Frist zur Nachreichung der korrekten Unterlagen gesetzt.
Wie häufig es im Bereich von Brandschutzprodukten zu Kontrollen und Beanstandungen kommt, darf das BBL nicht verraten. Wüthrich führt die allermeisten Fälle nicht auf Mutwilligkeit zurück, sondern auf mangelndes Bewusstsein. «Das BBL war bestrebt, die Einführung der neuen Bestimmungen KMU-freundlich zu gestalten.» Deshalb sei die Behörde nicht gleich ab dem ersten Tag mit massiven Kontrollen aufgefahren. Dies habe auf Unternehmerseite vielleicht den Lerneffekt etwas verzögert.
Ziel: Behebung des Missstands
«Das Hauptziel bei einer Kontrolle ist die Behebung des Missstands», betont Christoph Wüthrich. Diese erfolgt in Zusammenarbeit mit dem kontrollierten Unternehmen, wobei die Massnahmen je nach Fall individuell festgelegt werden.
Muss zum Beispiel eine Prüfung nachgeholt werden, kann man eine angemessene Frist bis zu drei Monaten betragen. Müssen lediglich fehlende Dokumente nachgereicht werden, kann der Betrieb dies meistens innerhalb von 14 bis 30 Tagen tun. Dies war auch bei unserem Mitgliedsbetrieb der Fall. Die fehlenden Nachweise konnte die Firma fristgerecht nachliefern.
Laut Wüthrich hat das BBL den Anspruch, «den Betrieb bis zur Behebung des Mangels zu begleiten». Zu Sanktionsmassnahmen wie Bussgeldern oder Strafverfahren kommt es in der Regel nur bei mangelnder Kooperationsbereitschaft. Etwa wenn der Prozess bewusst verzögert oder blockiert, der Zutritt zu Produktionsräumen verweigert wird, wenn die Mängelbehebung ungenügend erfolgt oder der Betrieb schlicht untätig bleibt.
Gebühren fallen ins Gewicht
Das BBL verrechnet aber bei Beanstandungen Gebühren nach Zeitaufwand sowie gegebenenfalls extern anfallende Kosten. Diese können je nach Aufwand eine empfindliche Höhe erreichen. Im uns bekannten Fallbeispiel wurden der Firma etwas mehr als tausend Franken in Rechnung gestellt. Damit ist sie relativ glimpflich davongekommen.
Muss das BBL externe Experten und Prüfstellen beiziehen, können schnell einmal mehrere zehntausend Franken anfallen. Denn die «schlank gehaltene Behörde», wie das BBL betont, muss die Einhaltung des Bauproduktegesetzes bei nicht weniger als 34 verschiedenen Produktefamilien kontrollieren. Unmöglich, das nötige Detailwissen allein intern abzudecken.
Deshalb kommt den Fachverbänden eine grosse Rolle zu. Sie sind das Bindeglied zwischen den Herstellern und den Kontrollbehörden. Metaltec Suisse pflegt einen regelmässigen Austausch mit dem BBL, klärt Fragen, informiert die Mitgliedsbetriebe und bietet Hilfestellungen an.
Brandschutz-Zertifizierungskurse
Zentral sind die Brandschutz-Zertifizierungskurse von Metaltec Suisse. Diese richten sich an die verantwortliche Person für die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und deren Umsetzung. Sie finden die nächsten Termine im Kursprogramm auf www.metaltecsuisse.ch
Metaltec Suisse-Kursprogramm: Brandschutz-Zertifizierungskurs nach SN EN 16034.
Zertifizierungen durch SIPIZ
SIPIZ stellt als notifizierte und akkreditierte Zertifizierungsstelle die Bescheinigungen der Leistungsbeständigkeit unter anderem von Türen, Toren und Fenstern mit Feuer- oder Rauchschutzeigenschaften aus: www.sipiz.ch .
SIPIZ-Zertifizierung: EN 16034 Brandschutzabschlüsse.
Kontakt
Bei Fragen können Sie sich gerne auch direkt an den Fachverband Metaltec Suisse wenden:
Tel-Nr. 044 285 77 77. ■