Handgeführte Laserschweissanlagen – Schweisser und Verfahren richtig qualifizieren
Schweizerischer Verein für Schweisstechnik (SVS)
Der Einsatz von handgeführten Laserschweissanlagen bietet gegenüber den Lichtbogen-Schweissprozessen diverse Vorteile, vor allem beim Verschweissen dünner Bleche. Hohe Schweissgeschwindigkeiten, schmale Schweissnähte, sehr gute Einschweisstiefen, wenig Nacharbeit und verzugsarme Schweissnähte sind die Aspekte, die gegenwärtig die Anwender begeistern.
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Schweizerischer Verein für Schweisstechnik (SVS)
Handgeführte Laserschweissanlagen – Schweisser und Verfahren richtig qualifizieren
Der Einsatz von handgeführten Laserschweissanlagen bietet gegenüber den Lichtbogen-Schweissprozessen diverse Vorteile, vor allem beim Verschweissen dünner Bleche. Hohe Schweissgeschwindigkeiten, schmale Schweissnähte, sehr gute Einschweisstiefen, wenig Nacharbeit und verzugsarme Schweissnähte sind die Aspekte, die gegenwärtig die Anwender begeistern.
Neue Anwendungen erfordern jedoch auch neue Erkenntnisse, Ausprobieren verschiedener Schweissparameter und das Sammeln eigener Erfahrungswerte. Neue Schweissprozesse normgerecht anzuwenden, heisst auch Einsatz von qualifiziertem Personal und Verfahren.
Neben dem korrekten Einsatz der Laseranlagen für die Materialbearbeitung gehören auch die Kenntnis über die direkte und indirekte Laserstrahlung sowie die damit verbundenen Schutzmassnahmen dazu. Arbeits- und Gesundheitsschutzrelevante Aspekte zu kennen, zu beachten und umzusetzen, hat für den Einsatz der handgeführten Laserschweissanlagen oberste Priorität.
Im Nachfolgenden zeigen wir Ihnen auf, wie Sie Ihre Schweisser und Verfahren normenkonform qualifizieren und prüfen lassen können.
Personenqualifikation
Die Qualifikation von schweisstechnischem Personal ist seit vielen Jahren ein wichtiges Kriterium in allen Normen und Vorschriften, welche die schweisstechnische Herstellung von Produkten regeln.
Die Personenqualifikation bei handgeführten Laserschweissanlagen ist momentan in keiner gültigen Norm explizit geregelt. Um die Anforderungen an die Personenqualifikation trotzdem zu erfüllen, hat diese anhand einer vorhandenen Norm zu erfolgen, welche am ehesten für diesen Prozess anwendbar ist.
Als mögliche Personenqualifizierungsnormen kommen folgende Regelwerke in Frage:
• EN ISO 14732: Schweisspersonal – Prüfung von Bedienern und Einrichtern zum mechanischen und automatischen Schweissen von metallischen Werkstoffen
• EN ISO 9606-Normenreihe: Prüfung von Schweissern – Schmelzschweissen.
EN ISO 14732
Eine Personenqualifikation für handgeführte Laserschweissanlagen kann nicht mittels Anwendung der Norm EN ISO 14732 erfolgen, da der Schweissprozess handgeführt ist und daher weder der Definition von automatischem Schweissen noch von mechanischem Schweissen entspricht.
Ein Blick in die Norm zeigt dies, denn in EN ISO 14732 ist unter Punkt 3.1 das automatische Schweissen wie folgt beschrieben:
«Schweissen, wobei alle Vorgänge ohne Eingreifen des Bedieners während des Schweissprozesses ablaufen».
Im nächsten Punkt (3.2) wird das mechanische Schweissen charakterisiert: «als Schweissen, bei dem die während des Prozesses erforderlichen variierenden Schweisseinstellungen, auch manuell, über mechanische oder elektronische Einrichtungen ablaufen».
EN ISO 9606, alle Teile
Diese Normenreihe erlaubt ihre Anwendung auch für Schweissprozesse, welche nicht explizit aufgeführt sind.
Weiter wird von Personen, welche Schweissverbindungen mit einer handgeführten Schweissanlage ausführen, eine hohe Handfertigkeit bei der Führung des Laserkopfs bzw. der Laserfokussiereinheit für eine qualitativ einwandfreie Schweissverbindung verlangt. Handgeführte Laseranlagen sind diesbezüglich nicht vergleichbar mit Anlagen, bei denen die Laserfokussiereinheit durch einen Roboter oder mechanisiert geführt wird. Eine analoge Unterscheidung besteht zwischen dem manuellen WIG-Schweissprozess und dem Schweissen mit WIG-Orbital.
Damit ist eine Personenqualifikation für handgeführte Laserschweissanlagen mit der Normenreihe EN ISO 9606 möglich.
Bei der Qualifizierung nach EN ISO 9606 ist Folgendes zu beachten:
• Die Prüfstückdimension hat den Anforderungen des entsprechenden Normenteils der EN ISO 9606 zu entsprechen.
• Es werden die im jeweiligen Normenteil geforderten zerstörungsfreien und zerstörenden Prüfungen durchgeführt.
• Die Geltungsdauer wird durch den verwendeten Normenteil definiert (2 oder 3 Jahre.)
• Der Geltungsbereich beschränkt sich auf den verwendeten Anlagentyp.
• Die Anforderungen an die Arbeitssicherheit müssen zwingend erfüllt sein.
Die Abnahmeanforderungen an die Unregelmässigkeiten, die durch die Prüfverfahren nach dem verwendeten Teil der EN ISO 9606 gefunden werden, müssen nach EN ISO 13919 Teil 1 bzw. Teil 2 beurteilt werden. Unregelmässigkeiten, welche in den genannten Normen nicht aufgeführt werden (Kehlnaht), sind nach EN ISO 5817 bzw. EN ISO 10042 zu bewerten. Ein Schweisser ist qualifiziert, wenn die Unregelmässigkeiten innerhalb der Bewertungsgruppe der jeweiligen Norm liegen.
Verfahrensqualifikation
Eine Verfahrensqualifikation erfolgt in bewährter Form mittels Schweissverfahrensprüfung nach den Festlegungen der EN ISO 15614-11 oder auf Basis einer vorgezogenen Arbeitsprüfung nach EN ISO 15613.
Betriebsqualifizierungsnormen
Der Einsatz von handgeführten Laserschweissanlagen ist mit den genannten Qualifikationsverfahren für das Personal und für das Verfahren in nachfolgenden Normen zulässig (allfällige zusätzliche Anforderungen sind zu beachten):
• EN 15085-2
• EN 1090-2 /-3 / 4 /-5
• EN 3834-2 /-3 /-4
Für Normen bzw. Vorschriften, welche nicht aufgeführt sind, stehen Ihnen die Fachbereiche des SVS ( www.svs.ch ) gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen können Sie zeitnah unter www.svs.ch abrufen.
Ansprechpersonen beim Schweizerischen Verein für Schweisstechnik:
• Anja König: anja.koenig@svs.ch
• Adrian Sutter: adrian.sutter@svs.ch ■
Seminar Vorankündigung
Laserschutzseminar für industrielle und wissenschaftliche Anwendungen
Ziel dieses Seminars ist es, die Teilnehmenden eingehend über die Wirkung der Laserstrahlung und die direkten und indirekten Gefährdungspotentiale beim Einsatz von Laseranlagen in der Materialbearbeitung zu informieren. Der SVS bietet in Kooperation mit der GSI SLV Duisburg noch im Frühjahr 2024 ein zweitägiges Seminar an. Der zeitliche Ablauf sowie die genauen Termine werden derzeit geplant. Weitere Informationen können Sie zeitnah auf unserer Homepage entnehmen.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Anja König gerne zur Verfügung.
anja.koenig@svs.ch
www.svs.ch