Gesichert, überwacht, aber zugänglich
Hauseingänge / Briefkästen
Der primäre Zweck eines Haupteingangs liegt darin, ungebetene Gäste fernzuhalten und berechtigten Personen den Zutritt auf möglichst einfache Art und Weise zu ermöglichen. Zudem sollte er vor Wind und Wetter schützen, die Wärme im Haus behalten und auch die Deponierung von Briefen und Paketen ermöglichen. Bei der Planung gibt es einiges zu beachten.
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Hauseingänge / Briefkästen
Gesichert, überwacht, aber zugänglich
Der primäre Zweck eines Haupteingangs liegt darin, ungebetene Gäste fernzuhalten und berechtigten Personen den Zutritt auf möglichst einfache Art und Weise zu ermöglichen. Zudem sollte er vor Wind und Wetter schützen, die Wärme im Haus behalten und auch die Deponierung von Briefen und Paketen ermöglichen. Bei der Planung gibt es einiges zu beachten.
Wer den Haupteingang eines Gebäudes zu planen hat, sollte als Erstes möglichst alle Nutzerbedürfnisse eruieren und entsprechend gewichten und bewerten. Ein Mehrfamilienhaus stellt verständlicherweise ganz andere technische Ansprüche an Funktion und Zutrittsberechtigung als ein Geschäftshaus oder eine Bank.
Profile und Verglasungen
Treppenhäuser in Geschäfts- und Mehrfamilienhäusern sind meistens von der beheizten Kernzone abgekoppelt und werden weniger intensiv beheizt, oder gekühlt. Trotzdem sollten die Tür- und Fensterfronten, die den Aussenabschluss bilden, aus hochwertigen, thermisch getrennten Profilen gebaut und mit einem entsprechenden Wärmeschutzglas bestückt werden. Ein 3-fach-Isolierglas scheint selbstverständlich – jedoch empfiehlt es sich, bei den Türflügeln das Glasgewicht nicht ausser Betracht zu lassen, denn vielleicht sollen auch Kinder und ältere Personen die Türen ohne Probleme betätigen können.
Zudem sollte bei so exponierten Verglasungen unbedingt die 1-Meter-Regel der SIGAB-Richtlinie 002 – mehr Sicherheit mit Glas am Bau – berücksichtigt werden und die Verglasungen aus beidseitigem Verbundsicherheitsglas oder alternativ mit Einscheibensicherheitsglas bestückt werden. Sind aussenseitig Zieh- und Stossstangen vorgesehen, so kann mit deren Platzierung die aufzubringende Kraft für die Türöffnung wesentlich gesteuert werden. Hier gilt, je grösser der Abstand zum Drehpunkt, deso geringer die aufzubringende Kraft.
Schutz vor Einbruch und Einschleichung
Bei komplexen Geschäftshäusern werden das Sicherheitskonzept und die Definition der Zutrittskontrolle meistens durch einen Fachplaner erstellt. Anders bei Mehr- oder Einfamilienhäusern. Hier wird gerne der im Auftragsverhältnis stehende Metallbauer auch als Berater konsultiert.
Bei der Beurteilung sollten die einzelnen Tür- und Fensterabschlüsse nicht als alleinige Elemente beurteilt werden. Wichtig ist, dass die zusammengehörenden Sicherheitsbereiche als Einheit funktionieren. Es gilt, nicht nur vor gewaltsamem Einbruch zu schützen, sondern auch vor Einschleichung und den damit verbundenen Diebstählen und Beschädigungen. Somit verdienen auch Türen und Fenster zu Tiefgaragen Kellern etc. Beachtung. Bei Hauseingangstüren an Mehrfamilienhäusern ist es nicht immer einfach, für jede Situation das richtige Sicherheitssystem zu finden. Einerseits sollte die Türe den Bewohnern auf einfache Weise den Zutritt gewähren, andererseits aber unerwünschten Gästen den Zutritt in jedem Fall verwehren. Rein mechanische Systeme haben hier genauso ihre Berechtigung wie auch elektronisch gesteuerte Komponenten. Sind elektrische Zuleitungen nicht oder nur bedingt möglich, kann sich ein mechanisches, selbstverriegelndes Fluchttürschloss mit elektrischem Türöffner bewähren. Damit sind die Türen von aussen grundsätzlich verschlossen. Das Gebäude kann aber dank Panikfunktion von innen ohne Schlüssel jederzeit verlassen werden – bei Gefahr und im «Normalbetrieb». Ausserdem können die Türen über eine Gegensprechanlage oder ein Zutrittskontrollsystem geöffnet werden, auch wenn sie permanent durch die Selbstverriegelung verschlossen sind.
In Geschäftshäusern sollten neben den Kombinationen mit Motorschlössern oder elektrischen Türöffnern auch netzunabhängige mechatronische Zylinder mit Schlüssel- oder Badge-Systemen geprüft werden.
«Speziell bei Mehrfamilien-, Geschäfts-, aber auch Schulhäusern sollte sich der beauftragte Metallbauer mit der Nutzung der von ihm zu fertigenden Türen befassen.»
Nutzungsvereinbarung für Türen
Speziell bei Mehrfamilien-, Geschäfts-, aber auch Schulhäusern sollte sich der beauftragte Metallbauer mit der Nutzung der von ihm zu fertigenden Türen befassen. Die Beanspruchungsintensität auf Bänder, Profile und Beschläge ist unterschiedlich. Hier empfiehlt es sich, nach einer Nutzungsvereinbarung für Türabschlüsse zu fragen oder allenfalls zusammen mit den Vertretern der Bauherrschaft eine zu erstellen.
Kontrollieren Sie, ob die ausgewählten Beschläge den gestellten Anforderungen genügen, und bauen Sie nach Möglichkeit nur systemkonforme Beschläge ein. Überwachen Sie die Fertigung und Montage und schulen Sie Ihre Mitarbeitenden spezifisch auf das Reinigen sowie auf das Schmieren der Bänder und weiterer Beschlagsteile. Führen Sie zum Schluss eine Funktionskontrolle durch. Zudem – wenn möglich – schliessen sie einen Wartungsvertrag ab, um sich vor allfälligen Garantiearbeiten in Bezug auf eine mangelhafte Wartung zu schützen und die Gebrauchstauglichkeit des Türabschlusses zu gewährleisten. Beachten Sie auch SIA 343, Tabelle 16 und SN EN 12400.
Bei Türen in Fluchtwegen hilft das «Merkblatt TK 004 Türen in Fluchtwegen» von Metaltec Suisse. Download www.metaltecsuisse.ch unter Technik/ Merkblätter.
Zudem ist bei Aussentüren eine Leistungserklärung abzugeben. Betroffen sind Aussentüren (EN 14351-1-1) sowie Aussentüren mit Feuer-und Rauchschutzeigenschaften (EN 16034).
Zutrittskontrolle bei Geschäftshäusern
Sie steuert den Zutritt über ein festgelegtes Regelwerk «Wer darf wann wohin». Somit erhalten nur berechtigte Personen Zugang zu den für sie freigegebenen Bereichen in Gebäuden. Die Ansteuerungen, Überwachungen und Freischaltungen erfolgen über eine netzwerkfähige Software. Diese nach Bedarf entwickelten Tools ermöglichen für die Zutrittskontrolle individuelle Kundenlösungen. Die Überwachung von Türen und Fenstern (offen, geschlossen, verriegelt) erfolgt über die Rückmeldung von elektronischen Schlössern, Riegel- und Magnetkontakten, Türöffnern und weiteren angeschlossenen Komponenten. Dadurch werden Manipulierungs- und Einbruchsversuche erkannt und Alarm ausgelöst.
Zur Erlangung des Zutritts wird ein Identifikationsmittel benötigt. Hierfür kommen Magnetkarten, Zahlencodes oder biometrische Merkmale wie Fingerleser, Gesichts- oder Iriserkennung sowie Smartphones und weitere in Frage. Die generierten Informationen werden dann an die Zutrittskontrollzentrale zur Auswertung weiterleitet. Hier wird die Zutrittsberechtigung geprüft und erteilt oder verweigert. Nach erteilter Freigabe gibt ein elektrischer Türöffner, ein Motorschloss oder allenfalls ein elektrischer Türantrieb den Zugang frei.
Der richtige Ort für die Briefkastenanlage
Der Hauseigentümer ist verantwortlich, dass für jede Zustelladresse ein frei zugänglicher Briefkasten mit Brief- und Ablagefach eingerichtet wird. Bei Häusergruppen sowie bei Ein- und Zweifamilienhäusern sollen die Briefkästen an der Grundstücksgrenze beim Zugang zum Haus bzw. zur Häusergruppe aufgestellt werden wie beispielsweise am Standort, der am nächsten an der vom Zustelldienst befahrenen Strasse liegt.
Für die Beschaffung und die Installation einer Briefkastenanlage müssen gewisse Vorgaben zu Standort und Abmessungen beachtet werden. Dafür gelten die Vorschriften gemäss Postgesetz und Postverordnung.
Die Unterlagen können unter: www.postcom.admin.ch heruntergeladen werden. In diesen Unterlagen sind auch Informationen über Platzierung, Mindestmasse, Ausbildung, Beleuchtung, Materialien, Beschriftung und Einwurföffnung zu finden.
Paketboxen immer beliebter
Paketboxen sind verschliessbare Ablagefächer, die den Empfängern von Paketen den Gang zur Filiale ersparen. Sie können zusätzlich zum Briefkasten mit Brief- und Ablagefach eingesetzt werden. Paketboxen werden in verschiedenen Ausführungen auf dem Markt angeboten. Von der Post empfohlene Hersteller halten sich dabei an die Vorgaben und Vorschriften der Post.
Grundsätzlich stellen Briefkasten, Ablagefach und Paketbox eine Einheit dar und müssen zusammen aufgestellt werden. Ideal ist mindestens eine grosse Paketbox für jeweils fünf bis sechs Haushalte. ■