«Sollten Sie als Unternehmer*in den Unterschied zwischen Überstunden und Überzeitstunden nicht genau kennen, so empfehle ich Ihnen einen Blick in die Rubrik ‹Brennpunkt Recht› Seite 28.»
Fassadenbau, Hebemittel und Überstunden
Der Bau und die Gestaltung von Fassaden bilden einen Schwerpunkt dieser Ausgabe. Denn die Einkleidung von Gebäuden gehört zum Tagesgeschäft der Metall- und Fassadenbauunternehmungen.
Egal, ob es sich um eine Erdgeschossverglasung, eine hochisolierte Vorhangfassade oder eine hinterlüftete Kaltfassade handelt, die allermeisten dieser Werke sind in Bezug auf Form, Funktion und Materialisierung einzigartig und erfüllen unterschiedlichste Anforderungen.
Auf der Titelseite – sowie in der Reportage ab Seite 4 – ist die heterogen gestaltete Gebäudehülle eines Wohnhauses zu sehen. Während im Erdgeschoss rahmenminimierte Verglasungen dominieren, kam im Obergeschoss eine textile Fassadenverkleidung zur Anwendung. Ebenfalls textile, farbbedruckte Vertikalmarkisen gewähren den notwendigen Sonnen- und Blendschutz.
Die vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten für Gebäudehüllen werden in Objektreportagen ab Seite 8 dokumentiert. Während bei der Fassade des RhyfallTower der Fokus auf den Isolationsplatten und der schindelartigen Verkleidung liegt, zeigen zwei weitere Objekte spannende Lösungen mit Gitterrosten und Aluminiumlamellen.
Aussenhüllen erfordern oft unkonventionelle und logistisch anspruchsvolle Montagen. Die Zubringung von Elementen, Gläsern oder auch Paneelen kann zur Herausforderung werden. Die richtige Wahl an Hebemitteln und Sauganlagen spielt hier eine zentrale Rolle. Wie sich solche speziellen Hebe- und Transportaufgaben erfolgreich lösen lassen, erfahren Sie, geschätzte Leserinnen und Leser, Seite 20.
Sollten Sie als Unternehmer*in den Unterschied zwischen Überstunden und Überzeitstunden nicht genau kennen, so empfehle ich Ihnen einen Blick in die Rubrik «Brennpunkt Recht» Seite 28. Das Tagesgeschäft unserer Branche erfordert aus unterschiedlichsten Gründen immer wieder, dass Mitarbeitende Überstunden zu leisten haben. Auf den erwähnten Seiten lesen Sie, unter welchen Umständen die Unternehmensleitung Überstunden / Überzeitstunden anordnen darf und wie diese zu handhaben sind.
Bestimmt haben Sie in den vorherigen Ausgaben der «metall» schon Informationen über die neue App, welche der AM Suisse zur Verfügung stellt, gelesen. Im Beitrag mit Interview – Seite 48 – erfahren Sie, wie eine Nordwestschweizer Fenster- und Fassadenbauunternehmung diese App wirkungsvoll nutzt und damit interne Betriebsabläufe regelt, wie administrative Aufwände reduziert und parallel dazu sicherheitsrelevante Normen erkannt und eingehalten werden.
René Pellaton, Redaktor ■