Das ändert sich für Frauen – und Männer
Reform AHV 21
Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) angenommen. Sie wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten und hat zum Ziel, die Finanzen der AHV für die nächsten zehn Jahre zu sichern sowie das Niveau der Rentenleistungen zu erhalten. Neben der Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte sind dies die wichtigsten Änderungen, welche diese Reform mit sich bringt.
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Reform AHV 21
Das ändert sich für Frauen – und Männer
Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) angenommen. Sie wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten und hat zum Ziel, die Finanzen der AHV für die nächsten zehn Jahre zu sichern sowie das Niveau der Rentenleistungen zu erhalten. Neben der Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte sind dies die wichtigsten Änderungen, welche diese Reform mit sich bringt.
Für alle Frauen wird das sog. Referenzalter (bisher ordentliches Rentenalter genannt) auf 65 erhöht. Neu liegt das Alter, in welchem erwerbstätige Personen regulär aus dem Erwerbsleben ausscheiden, sowohl für Männer als auch für Frauen bei 65 Jahren.
Für Frauen der sog. Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis und mit 1969) gelten besondere Übergangsbestimmungen. Für sie erhöht sich das Referenzalter nicht sofort auf 65 Jahre, sondern es wird eine stufenweise Erhöhung vorgenommen. Für diese Übergangsgeneration sind zudem Ausgleichsmassnahmen vorgesehen: Beschliessen sie, früher in Pension zu gehen, als es ihr neues Referenzalter vorsieht, profitieren sie von tieferen Kürzungssätzen. Verzichten sie darauf, ihre Altersrente vorzubeziehen, erhalten sie einen lebenslangen Zuschlag auf die Altersrente der AHV.
Für Mann und Frau wird der Rentenbezug flexibler
Wer seine Rente vorbeziehen möchte, wird dies neu monatsweise tun können – bisher dürfen nur ganze Jahre (12 Monate) vorbezogen werden. Ebenfalls neu ist, dass Teilvorbezüge und -aufschübe möglich sein werden. Diese müssen mindestens 20 und können höchstens 80 Prozent der Rente betragen und können einmal erhöht werden. Damit kann die Pensionierung im Alter zwischen 63 und 70 sowohl zeitlich als auch finanziell flexibler gestaltet werden.
Wer über das Pensionierungsalter hinaus arbeitet, kann neu damit seine Rente aufbessern und Beitragslücken schliessen – sofern noch keine maximale Vollrente erreicht ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zu diesem Zweck wird es nach Einführung der Reform möglich sein, auf den heute geltenden Freibetrag von CHF 16‘800 im Jahr zu verzichten, so dass auf den vollen Lohn Beiträge entrichtet werden.
Das Referenzalter wird nicht nur bei der AHV erhöht, sondern auch in der beruflichen Vorsorge. In der überobligatorischen Vorsorge steht es den Vorsorgeeinrichtungen aber frei, ein abweichendes Referenzalter vorzusehen. Massgebend sind die reglementarischen Bestimmungen des Vorsorgereglements der jeweiligen Pensionskasse gültig ab 1. Januar 2024.
Möchten Sie gerne mehr wissen?
Unter www.promea.ch/AHV_21 werden wir Ihnen laufend die wichtigsten Informationen zur Reform zur Verfügung stellen: die wichtigsten Fragen und Antworten, hilfreiche Links und alle erforderlichen Formulare. Die Seite wird laufend aktualisiert. Schauen Sie regelmässig rein und bleiben Sie informiert! ■
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