November 2024
November 2024
Ab dem 1. Januar 2025 gelten die neuen Prüfungsordnungen.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten die neuen Prüfungsordnungen.

 

Weiterbildung

Berufsprüfungen nach neuen Reglementen

Für die Berufsprüfungen Metallbau Produktions- und Montageleiter/in FA und Metallbau Projektleiter/in FA gelten ab dem 1. Januar 2025 neue Prüfungsordnungen. Für Repetenten und Repetentinnen nach alten Prüfungsordnungen kommen Übergangsbestimmungen zur Anwendung.

Text: Antonina Brogna / Bild: AM Suisse

Seit Anfang 2024 befolgen die Ausbildungsträger der Metallbauberufe die neuen, revidierten Modul-Identifikationen für die berufliche Weiterbildung, und dieses Jahr fanden die letzten Berufsprüfungen nach den alten Prüfungsordnungen (vom 14. Juni 2007) statt.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten für die Berufsprüfungen Metallbau Produktions- und Montageleiter/in FA und Metallbau Projektleiter/in FA nun also die neuen Prüfungsordnungen.

Übergangsbestimmung für Repetenten

Personen, welche eine der beiden Weiterbildungen vor 2024 begonnen haben, wurden nach der alten Prüfungsordnung ausgebildet. Wer die Berufsprüfung im Jahr 2024 oder früher nicht bestanden hat und repetieren muss, kann die Prüfungen in den Jahren 2025 und 2026 noch ein erstes oder zweites Mal unter den Bestimmungen des alten Prüfungsreglements wiederholen. Insgesamt können die Berufsprüfungen aber nur dreimal abgelegt werden, egal, ob nach neuer oder alter Prüfungsordnung oder einer Kombination von beiden.

Neue Zulassungsbedingungen

Wer einen der beiden Lehrgänge vor 2024 begonnen und dieses Jahr nicht abgeschlossen hat, kann die Berufsprüfung nicht nach dem neuen Prüfungsreglement ablegen, da dieser Person erstens das Weiterbildungsmodul mit Verbandszertifikat Metaltec Suisse fehlt sowie zweitens das zusätzliche Modul 4 «Praxis und Vernetzung». Diese Module sind als neue Zulassungsbedingung zur Berufsprüfung dazugekommen. Das neue Weiterbildungsmodul (Verbandszertifikat) wurde im Rahmen der Bildungsrevision eingeführt, unter anderem mit dem Ziel, dass Lehrabgänger/innen gleich nach dem Erwerb des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) mit ihrer Weiterbildung beginnen können.

Informationen für Repetenten

Die Ausschreibung für die Berufsprüfungen Metallbau-Werkstatt- und Montageleiter/in FA sowie Metallbaukonstrukteur/in FA werden im März 2025 und 2026 in der Fachzeitschrift «metall» und auf der Website www.metaltecsuisse.ch publiziert.
Verpassen Sie die Anmeldetermine nicht und nutzen Sie die Chance, die Berufsprüfung erfolgreich abzuschliessen.

Metallbau Produktions- und Montageleiter/in FA
Metallbau Projektleiter/in FA
Neuerungen in der Weiterbildung im Metallbau