Berufsprüfungen im Metallbaugewerbe 2020
Berufsprüfungen
In Ausführung des Bundesgesetzes über die Berufsbildung sowie der vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI 2007/2014 genehmigten Prüfungsordnungen werden die Berufsprüfungen (BP-Metallbau-Werkstatt- und Montageleiter/-in, BP-Metallbaukonstrukteur/-in) ausgeschrieben.
Die genauen Termine und Prüfungsorte werden nach Anmeldeschluss, aufgrund der zugelassenen Kandidaten, von der Qualitätssicherungskommission (QSK) festgelegt.
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Anmeldeverfahren
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist schriftlich
und eingeschrieben mit dem Originalanmeldeformular einzureichen.
Der fristgerecht zugestellten Anmeldung sind beizufügen: ▪ eine Zusammenstellung über die bisherige berufliche
Ausbildung und Praxis
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▪ Kopien der für die Zulassung geforderten Ausweise und
Arbeitszeugnisse
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▪ Kopien der Modulabschlüsse bzw. der entsprechenden
Gleichwertigkeitsbestätigungen
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▪ Angabe der Prüfungssprache
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▪ Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto
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▪ Angabe der Sozialversicherungsnummer (AHV)
Mit der Anmeldung anerkennt der Bewerber die Prüfungs- ordnung.