Technisches Merkblatt TK 010
Bemessung und Ausführung von Handläufen
Wer Handläufe plant, herstellt oder montiert, sollte sich bewusst sein, dass es sich hier um Sicherheitselemente handelt, die den Menschen das Begehen von Treppen etc .erleichtern sollen. Doch in der Praxis werden diese Grundfunktionen gerne vernachlässigt.
Metaltec Suisse sah sich als Vertreter der Metallbaubranche in der Pflicht voranzugehen und hat mit dem Merkblatt TK 010 einen einheitlichen Standard definiert. Auch an den herbstlichen Fokus-Seminaren von Metaltec Suisse wurde diese Thematik eingehend behandelt und das Merkblatt TK 010 «Bemessung und Ausführung von Handläufen» vorgestellt.
Handläufe sind in erster Linie Sicherheitselemente, die das Begehen von Treppen, Podesten, Steigungen, Verkehrswegen und anderen Passagen erleichtern sollen. Trotzt dieser Tatsache werden sie im Bauwesen gerne als sekundäre Elemente betrachtet und die Grundfunktionen werden vielfach zu Gunsten des Designs vernachlässigt. Form, Lage und Verlaufshöhen sollten der menschlichen Anatomie angepasst sein, um als wirklicher Helfer beim Begehen zu dienen. Ebenfalls wird der statischen Dimensionierung von Handläufen in der Praxis zu wenig Beachtung geschenkt. Diese ist jedoch nicht zu vernachlässigen, da Personen beim Gebrauch erhebliche Zug- und Druckkräfte erzeugen können.
Das Merkblatt TK 010 soll Bauherren, Planern, Baubehörden und Fachbetrieben bei der Planung, Fertigung und Montage von Handläufen unterstützen. Es enthält unter anderem bereits anerkannte und bewährte normative Vorgaben und Richtlinien zur Ausführung von Handläufen.
Anwendungsbereiche im Überblick
Das Merkblatt gilt für:
- Handläufe in und um Gebäude, bei Treppen, Steigungen und Verkehrswegen
- Handläufe entlang von Absturz- und Gefährdungsstellen.
Das Merkblatt gilt nicht für:
-Handläufe an maschinellen Anlagen
-Handläufe, die zur Absturzsicherung dienen
-Handläufe, welche den Bestandteil eines Geländers bilden
Massgebende Normen
Auflagen der Behörden (kantonales und gemeindliches Baurecht und Bauordnung)
-SIA 500 Hindernisfreie Bauten
-SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum»
-SN 640 238 «Fussgänger- und leichter Zweiradverkehr, Rampen, Treppen und Treppenwege»
-Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
-SIA 358 Geländer und Brüstungen
-Brandschutzrichtlinie «16-15 Flucht- und Rettungswege»
Massgebende Richtlinien und Merkblätter
-SUVA Handlauf «Stopp den Sturzunfällen auf Treppen»
-Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU)
-Hindernisfreie Architektur «Planungsrichtlinien Altersgerechte Wohnbauten»
-Hindernisfreie Architektur «Merkblatt 026 Treppen und Stufen»
In einer übersichtlichen Tabelle sind die wichtigsten Eigenschaften und Unterschiede der gängigsten Publikationen aufgelistet.
Begriffe
Bestandteile:
Die wesentlichen Bestandteile zum Handlauf sind erläutert und aufgezeigt.
Abmessung:
Die minimalen und maximalen Masse relevanter Teile und Abstände zu beispielsweise Mauerwerken sind dokumentiert.
Bemessung:
Statische Dimensionierung resp. Bemessung von Handläufen wird behandelt. Wichtige Informationen zu Nutz- respektive Linienlasten in die verschiedenen Zug- und Druckrichtungen werden erläutert. Auch die Durchbiegung spielt dabei eine wesentliche Rolle.
Befestigung:
Ob Beton, Mauerwerk, Trockenbauwände oder Holzbauwände: Wichtige Informationen zum Vorgehen, zu Normen und zu Befestigungslösungen werden thematisiert.
Allgemeine Planungshinweise:
Hier finden planende Fachleute zusammengefasst wichtige Informationen zur Nutzung, Dimensionierung, Form, Ausführung und Statik.
Schema zur Darstellung des Geltungsbereichs:
Eine übersichtliche Grafik stellt schematisch den Geltungsbereich der entsprechenden Normen dar – eine wertvolle Hilfe im Normen-Dschungel.
Kostenloser Download: www.metaltecsuisse.ch unter Technik / Merkblätter ■