Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers – die persönliche Arbeitspflicht
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, hat der Arbeitnehmer seine Arbeit persönlich zu erbringen und hat weder das Recht noch die Pflicht, bei seiner Nichtverfügbarkeit einen Stellvertreter zu bestimmen (OR 321).
Vermeidbarer Schadenfall im Geländerbau
«Es scheint als hätte man es in der entscheidenden Phase versäumt, gewisse Techniken und Anwendungen vor der Ausführung nochmals kritisch zu hinterfragen.»
Entstehung Arbeitsvertrag
Welche wesentlichen Punkte ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag beinhalten sollte, wie er abgefasst werden kann und auf welche Rechtsgrundlagen
und Bestimmungen er sich abstützt, dies erfahren Sie im Beitrag.