März 2024
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Die wichtige Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung

UVG-Zusatzversicherung

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern. Alle Angestellten, die durchschnittlich mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten, müssen auch gegen Nichtberufsunfälle versichert werden. Unternehmen, die ein erhöhtes Unfallrisiko aufweisen (wie z.B. Firmen im Metall-, Stahl- und Fassadenbau) sind gesetzlich verpflichtet, sich bei der SUVA zu versichern.


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Bei einem Unfall mit längeren Abwesenheitszeiten sind finanzielle Einbussen für Mitarbeitende, Inhaber und die Firma nicht auszuschliessen.
Bei einem Unfall mit längeren Abwesenheitszeiten sind finanzielle Einbussen für Mitarbeitende, Inhaber und die Firma nicht auszuschliessen.

 

UVG-Zusatzversicherung

Die wichtige Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern. Alle Angestellten, die durchschnittlich mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten, müssen auch gegen Nichtberufsunfälle versichert werden. Unternehmen, die ein erhöhtes Unfallrisiko aufweisen (wie z.B. Firmen im Metall-, Stahl- und Fassadenbau) sind gesetzlich verpflichtet, sich bei der SUVA zu versichern.

Text: PROMRISK AG / Bild: Redaktion

Was für Leistungen erbringt die SUVA

Die SUVA erbringt für versicherte Personen folgende Leistungen bei Ansprüchen nach einem Unfall, bei einer Berufskrankheit oder nach einem Todesfall (nach Unfall):
• Pflegeleistungen und Kostenvergütungen
• Geldleistungen (Taggelder oder Renten)
• Kapitalleistungen (Hilfslosen- und Integritätsentschädigung)

Wo können Lücken / Einbussen bestehen

Für die meisten Angestellten bietet die obligatorische Unfallversicherung einen angemessenen Schutz. Allerdings hat die gesetzliche Leistung teilweise Lücken oder Einbussen, wie z.B.
• UVG-übersteigende Kosten (z.B. Sachschäden)
• UVG-übersteigende Löhne (max. CHF 148 200.–)
• Versichertes Taggeld (nur 80% des versicherten Lohns)
• Kein Invaliditäts- und Todesfallkapital
• Kürzungen/Verweigerungen (Grobfahrlässigkeit/Wagnisse).  

 

«Der UVG-versicherte Lohn ist aktuell auf CHF 148 200.– begrenzt.»  

Beispiele

Beispiel 1: UVG-Überschusslohn

Ausgangslage:
Der Geschäftsführer der Muster Metallbau AG bezieht einen Jahreslohn von CHF 200 000.–.

Schaden:
Nach einem Bike-Unfall wird der Familienvater, der mit seinen drei Kindern in einem Einfamilienhaus lebt, vollinvalid.

Problematik:
Die SUVA deckt lediglich 80% des Höchstbetrags von CHF 148 200.–, also CHF 118 560.-. Die 80% des Jahreslohns wären jedoch CHF 160 000.–. Bis zur definitiven Bemessung der Invalidität (was einige Zeit in Anspruch nehmen kann) wird ein, im Verhältnis zum Jahreslohn, viel zu tiefes Taggeld entschädigt, welches rasch finanzielle Konsequenzen mit sich bringen kann. Zusammen mit den Leistungen der IV wird der Geschäftsführer bei Eintritt einer Vollinvalidität aus der ersten Säule (IV) und von der SUVA maximal 90% des Höchstbetrags von CHF 148 200.– erhalten, also nur CHF 133 380.–.

Folge:
Finanzielle Einbussen für den Geschäftsführer sowie für die Muster Metallbau AG.

Lösung:
Abschluss einer UVG-Zusatzversicherung, in welcher der UVG-Lohn (CHF 148 200.–) z.B. noch zu 20% versichert wird (in Ergänzung zu den 80% der SUVA) und der überschüssige Lohn (CHF 51 800.–) ebenfalls voll versichert wird.

 

Beispiel 2: Differenzdeckung

Ausgangslage:
Die Muster Metallbau AG ist eine klassische grössere Metallbaufirma mit 30 Mitarbeitenden.

Schaden:
Ein Werkstattmitarbeiter fährt in seiner Freizeit leidenschaftlich gern Motocross. Bei einem Training auf der Rennstrecke verunfallt der Mitarbeiter ohne Fremdeinfluss schwer. Der Mitarbeiter fällt zunächst monatelang aus und wird anschliessend, aufgrund der schweren bleibenden Schäden, teilinvalid.

Problematik:
Wenn Personen in der Freizeit ein erhöhtes Risiko oder ein Wagnis auf sich nehmen, wie beispielsweise Motocrossfahren (die Liste ist lang), oder aber grobfahrlässig handeln (z.B. über Rot fahren), schreibt das Gesetz vor, dass folgende Leistungen von der SUVA gekürzt werden:
• Taggelder (50% und mehr)
• Invalidenrente (50% und mehr)
In besonders gravierenden Fällen von Wagnissen und Grobfahrlässigkeiten kann die SUVA die Geldleistungen gänzlich verweigern. Diese Kürzung hat äusserst gravierende Folgen für den Mitarbeiter, seine Familie als aber auch für die Firma. Nicht betroffen von Kürzungen sind Heilbehandlungen, Rettungs-, Bergungs- und Transportkosten.

Folge:
Die Taggelder werden gekürzt, die Firma muss sich entscheiden, ob sie dennoch die 80% des Jahreslohns oder nur das gekürzte Taggeld ausrichten will. Der Mitarbeiter hat infolge der Invalidität nicht nur kurzfristige finanzielle Einbussen, sondern lebenslang.

Lösung:
Abschluss einer UVG-Zusatzversicherung mit dem Einschluss der Differenzdeckung.
 

Fazit

Dies waren nur zwei von zahlreichen Beispielen. Ein Unfall, auch in der Freizeit, ist schnell passiert, unter Umständen auch grobfahrlässig (kein Tragen von Sicherheitsgurten, Sprung in Fluss, Skifahren bei nicht angepasstem Tempo und vieles mehr). Arbeitgeber wissen oft nicht im Detail, was die Mitarbeitenden für Freizeitaktivitäten betreiben, die als Wagnisse eingestuft werden können (z.B. Bergsteigen, Klettern, Gleitschirmfliegen, Skifahren abseits der Piste und vieles mehr).  

Was kann dagegen unternommen werden?

Die SUVA selbst rät offiziell dazu, bei einem Privatversicherer eine Unfallzusatzversicherung abzuschliessen. Dem schliessen wir uns als Versicherungsbroker an, da wir in unserer jahrelangen Tätigkeiten leider schon viele solche Fälle erlebt haben. All diese Lücken können bei einem Privatversicherer über die Unfallzusatzversicherung gedeckt werden. So können zum Beispiel die Heilungskosten (Privatabteilung) verbessert, die Taggeld- und Rentenzahlungen erhöht und Löhne versichert werden, welche über der UVG-Lohngrenze von CHF 148 200.– pro Jahr liegen. Aber auch sinnvolle Kapitalleistungen wie beispielsweise das Todes- oder Invaliditätskapital können mitversichert werden; ebenso die unserer Meinung nach wichtigste Deckung, die Differenzdeckung (deckt die allfälligen Kürzungen der SUVA). Unternehmen können frei wählen, ob sie alle Arbeitnehmenden versichern möchten oder nur bestimmte Personenkreise wie zum Beispiel das Kader oder die Geschäftsleitung.

Was sind die Vorteile einer Unfallzusatzversicherung?

• Optimaler Versicherungsschutz für Ihre Angestellten
• Finanzielle Absicherung für Sie und Ihre Angestellten
• Positionierung als attraktiver Arbeitgeber
• Kompatibel mit der SUVA   ■

 

Die PROMRISK AG weiss Rat

Die PROMRISK AG, der offizielle Versicherungsbroker des AM Suisse, hat für die AM Suisse-Mitgliedsfirmen spezielle und exklusive Rahmenverträge mit Schweizer Versicherungsgesellschaften ausgehandelt.
Auch für die Unfallzusatzversicherung haben wir einen einmaligen Rahmenvertrag, welcher die individuelle und kostengünstige Deckung gewährleistet.
Bei Interesse helfen und beraten wir Sie sehr gerne. Treten Sie ungeniert mit uns in Kontakt.

Tel. 044 851 55 66 oder info@promrisk.ch

www.promrisk.ch